Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat unter dem 19. Januar 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 46-jährigen Angeschuldigten Z. M., der über die deutsche und marokkanische Staatsangehörigkeit verfügt, aus der Städteregion Aachen erhoben.
Er ist hinreichend verdächtig, im Zeitraum von August 2012 bis Januar 2014 sich in drei Fällen als Mitglied der „Ahrar al-Sham“ betätigt zu haben, indem er nach Syrien gereist sein und sich dort an Kampfhandlungen der Vereinigung beteiligt haben soll. Hierbei soll er unter anderem mit einem Sturmgewehr und einer Maschinenpistole bewaffnet gewesen sein. Zudem soll er sich vor zweien der Kampfeinsätze mit militärischer Ausrüstung im Wert von ca. 250,00 EURO ausgestattet haben. Daneben wird ihm vorgeworfen, im April 2013 an der Beschaffung von 1.500 Jacken für die Vereinigung beteiligt gewesen zu sein.
Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist mit Freiheitsstrafe von einem Jahr Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.
Der Angeschuldigte befindet sich auf freiem Fuß.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
(c) GenStA Düsseldorf, 04.03.2024