Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat unter dem 9. Juni 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 29-jährigen Angeschuldigten F.D., der serbischer und kosovarischer Staatsangehöriger ist, und die 27-jährige Angeschuldigte G.C., die über die deutsche und serbische Staatsangehörigkeit verfügt, aus der Städteregion Aachen erhoben.
Sie sind hinreichend verdächtig, sich nach Ausreise aus dem Bundesgebiet im März 2015 spätestens im April 2015 in Syrien dem „IS“ angeschlossen zu haben. Dort sollen sie sich in die Strukturen des „IS“ eingegliedert haben. Nach einem Aufenthalt in einem „Gästehaus“ der ausländischen terroristischen Vereinigung sollen sie in ein von der Vereinigung zur Verfügung gestelltes Haus gezogen sein. Der Angeschuldigte F.D., der im Tatzeitraum zunächst Heranwachsender war, soll der Militärverwaltung des „IS“ unterstellt gewesen sein, während die Angeschuldigte G.C., die im Tatzeitraum Heranwachsende war, im Sinne der Vereinigung den gemeinsamen Haushalt geführt haben soll. Sie sollen sich im August 2015 von der Vereinigung gelöst haben und anschließend aus Syrien zunächst in die Türkei ausgereist sein. Im Anschluss kehrten sie in das Bundesgebiet zurück.
Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Soweit die im Falle einer Verurteilung zu verhängenden Sanktionen sich nach dem Jugendstrafrecht richten, kann eine Jugendstrafe von 6 Monate bis zu 10 Jahren verhängt werden.
Die Angeschuldigten befinden sich auf freiem Fuß.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
(c) GenStA Düsseldorf, 14.07.2023