Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat am 3. Februar 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen eine 29-jährige Angeschuldigte aus dem Rhein-Erft-Kreis erhoben. Die Angeschuldigte ist deutsche Staatsangehörige.
Sie ist hinreichend verdächtig, im Zeitraum von 16. Januar 2018 bis zum 10. Januar 2019 in insgesamt sechs Fällen in einer Gesamthöhe von 1.800,- EURO Geldbeträge ausländischen terroristischen Vereinigungen zugewandt zu haben, um diese zu unterstützen. In einem Fall soll sie nach einer Internetveröffentlichung über einen Telegram-Kanal einem gesondert Verfolgten einen Bargeldbetrag in Höhe von 50,- EURO per Post zugesandt haben. Dieser soll sodann diesen Geldbetrag neben weiteren ihm übersandten Bargeldbeträgen (Gesamtbetrag: 3.770 EURO) einem deutschsprachigen „IS“-Mitglied in Syrien übermittelt haben. In den weiteren fünf Fällen soll sie insgesamt 1.750,- EURO nach Aufforderung eines Mitglieds der „HTS“ an verschiedene Finanzagenten in der Türkei gesandt haben.
Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.
Die Angeschuldigte befindet sich auf freiem Fuß.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: GenStA Düsseldorf, Pressemitteilung vom 3. März 2023