In einem feierlichen Akt im Brandenburg Saal der Staatskanzlei wurde am 7. November 2024 Herr Roland Wilkening in das Amt des Generalstaatsanwalts eingeführt. Im Rahmen der Zeremonie wurde auch sein Amtsvorgänger, der langjährige Generalstaatsanwalt Dr. Andreas Behm, offiziell verabschiedet und für seine Tätigkeit geehrt.

Die Veranstaltung wurde mit einer Ansprache der Justizministerin Susanne Hoffmann eröffnet, die die Bedeutung der Generalstaatsanwaltschaft für die Rechtspflege und den Rechtsstaat unterstrich. Sie würdigte die großen Verdienste des am 31. August 2024 aus Altersgründen aus dem Justizdienst ausgeschiedenen Generalstaatsanwalts a.D. Dr. Andreas Behm und dankte ihm für seinen Einsatz. Zugleich begrüßte sie den neuen Generalstaatsanwalt Roland Wilkening, der bereits zum 1. September 2024 seine Nachfolge angetreten hat.

In seiner Antrittsrede hob Generalstaatsanwalt Wilkening hervor, dass er die konsequente Bekämpfung von Extremismus in jeder Form fortsetzen und die Zusammenarbeit mit der Polizei sowie den polnischen Strafverfolgungsbehörden zur effektiven Strafverfolgung organisierter und grenzüberschreitender Kriminalität intensivieren werde. Zudem bezeichnete er die Digitalisierung und den bevorstehenden Generationenwechsel in den kommenden Jahren als weitere zentrale Herausforderungen seiner Tätigkeit.

Zu der Veranstaltung waren zahlreiche hochrangige Gäste aus Justiz, Politik und Verwaltung eingeladen.

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Herr Dr. Behm hat in seiner Amtszeit das Amt des Generalstaatsanwalts maßgeblich geprägt und insbesondere mit dem Aufbau der Zentralstelle für die Bekämpfung von Hasskriminalität eine neue Leitinstitution bei der Verfolgung von Rechtsextremismus, Antisemitismus und politisch motivierter Kriminalität geschaffen. Sein Nachfolger, Generalstaatsanwalt Roland Wilkening, bietet mit seiner hohen fachlichen Kompetenz, Integrität und seiner Durchsetzungsstärke die Gewähr für eine allein der Rechtsstaatlichkeit und Objektivität verpflichtete Staatsanwaltschaft, die den gesellschaftlichen Frieden und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung auch in herausfordernden Zeiten zu verteidigen weiß.“

Hintergrund:

Der aus Niedersachsen stammende Roland Wilkening studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen und begann seine juristische Laufbahn als beauftragter Rechtspfleger am Landgericht Berlin. Nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen 1996 im Bezirk des Kammergerichts Berlin arbeitete er kurzzeitig als Rechtsanwalt, bevor er im Dezember 1996 in den Staatsdienst eintrat und Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Potsdam wurde. Im August 2002 wechselte er zur Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg und wurde im November desselben Jahres an das Justizministerium abgeordnet, wo er seit April 2004 als Referatsleiter eingesetzt war. Dort übernahm er – nach vorangegangener Ernennung zum Oberstaatsanwalt – im November 2007 als Ministerialrat dauerhaft die Leitung eines Strafrechtsreferats. Von Juni 2020 bis August 2024 leitete er als Ministerialdirigent die Abteilung für Strafrecht, Justizvollzug und Soziale Dienste, bevor er am 1. September 2024 sein neues Amt als Generalstaatsanwalt antrat.

Roland Wilkening ist der fünfte Leiter der zum 1. Dezember 1991 errichteten Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg. Erster Generalstaatsanwalt war Dr. Joachim Kraft. Von März 1996 bis März 2018 übte Prof. Erardo Cristoforo Rautenberg das Amt aus. Susanne Hoffmann war von Juni 2019 bis zur ihrer Ernennung als Justizministerin im November 2019 Generalstaatsanwältin. Ihre Nachfolge trat im Juni 2020 Dr. Andreas Behm an.

Dem Generalstaatsanwalt obliegt die Aufsicht über die vier Staatsanwaltschaften des Landes. Insgesamt sind bei der Generalstaatsanwaltschaft und den Staatsanwaltschaften in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam ca. 730 Bedienstete tätig.

(c) MJ Brandenburg, 07.11.2024

Cookie Consent mit Real Cookie Banner