Nach fast zweijähriger umfangreicher Ermittlungsarbeit des Kommissariats Cybercrime der Kriminalpolizei Hof und der Zentralstelle Cybercrime Bayern, wurden nach einer Durchsuchungsaktion in mehreren Bundesländern am 18. Februar drei Tatverdächtige festgenommen. Die Männer stehen im Verdacht, durch ein illegales Streaming-Netzwerk einem großen deutschen Pay-TV-Anbieter einen Schaden in Millionenhöhe verursacht zu haben.

Das Unternehmen erstattete im Juni 2023 Anzeige bei der Kriminalpolizei Hof, die seitdem gemeinsam mit der Zentralstelle Cybercrime Bayern wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetrugs unter anderem gegen einen 36-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Wunsiedel ermittelt. Dieser steht im Verdacht, gemeinsam mit weiteren Tatverdächtigen Programme des Streaming-Dienstes illegal an über 30.000 Kunden weltweit zur Verfügung gestellt zu haben. Dem Pay-TV-Anbieter entstand dadurch ein Schaden im Millionenbereich.

Bei der Kriminalpolizei Hof wurde die Ermittlungsgruppe „Panel“ eingerichtet, die nun nach knapp zwei Jahren intensiver Ermittlungen mit der Zentralstelle Cybercrime Bayern am 18. Februar Durchsuchungen bei insgesamt 18 Beschuldigten an 17 Objekten durchführte. Bei der Durchsuchungsaktion waren über 150 Einsatzkräfte aus Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und dem Saarland beteiligt. Die Beamten sicherten Bargeld in Höhe von etwa 16.000 Euro sowie rund 35.000 Euro in Kryptowährung. Durch die Zentralstelle Cybercrime Bayern wurden zudem mehrere Konten gepfändet. Außerdem stellten die Polizisten über 200 digitale Endgeräte sicher, schalteten mehrere mutmaßlich für das illegale Streaming genutzte Server ab und nahmen drei Tatverdächtige fest. Dabei handelt es sich um den 36-Jährigen aus dem Landkreis Wunsiedel, einen 59-Jährigen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) und einen 37-Jährigen aus dem Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg).

Gegen die drei Männer ergingen Haftbefehle des Amtsgerichts Bamberg unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetrugs. Die Tatverdächtigen sitzen seitdem in verschiedenen Justizvollzugsanstalten ein. Für den gewerbsmäßigen Computerbetrug sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Den weiteren Beschuldigten wird vorgeworfen, das illegale Streamingangebot weiterverkauft oder selbst genutzt zu haben.

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der sichergestellten elektronischen Beweismittel, dauern an.

GenStA Bamberg, 10.03.2025

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