Die Bundesanwaltschaft hat heute (16. Mai 2022) die Ermittlungen gegen
den deutschen Staatsangehörigen Jeremy R.
übernommen. Diese wurden zunächst durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf geführt, die am 13. Mai 2022 bei dem Amtsgericht Düsseldorf einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erwirkt hat.
Gegen den Beschuldigten besteht insbesondere der dringende Verdacht, als Jugendlicher eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a StGB). Zudem wird gegen ihn wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz (§ 52 Abs. 1 WaffG, § 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengstoffG) ermittelt.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen handelt es sich um einen Fall von besonderer Bedeutung (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GVG i.V.m. § 89a StGB). Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte plante, zeitnah einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag auf ein von ihm besuchtes Gymnasium in Essen zu begehen. Dabei sollten Lehrer sowie eine größere Anzahl von Schülern getötet werden. Zur Umsetzung seines Vorhabens verschaffte sich der Beschuldigte Gegenstände zum Bau von Sprengvorrichtungen und Waffen. Dazu gehörten ein Schlagring, ein Schlagringmesser, Armbrüste, eine Machete und Luftdruck- und Schreckschusswaffen.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 16. Mai 2022