Die Bundesanwaltschaft hat heute (26. April 2022) die Ermittlungen gegen die deutschen Staatsangehörigen Thomas O., Sven B. Michael H. Thomas K. sowie gegen einen weiteren Beschuldigten übernommen. Vorangegangen waren umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz. Die vier namentlich genannten Beschuldigten wurden am 13. April 2022 vorläufig festgenommen und befinden sich seit dem 14. April 2022 auf Grund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Koblenz in Untersuchungshaft. Im Zusammenhang mit der Festnahme der Beschuldigten haben sich zureichende Anhaltspunkte ergeben, dass die Beschuldigten eine terroristische Vereinigung gegründet und / oder sich für eine solche Vereinigung als Mitglieder betätigt haben könnten (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB).
Daneben sind die Beschuldigten weiterhin der Straftaten verdächtig, die zu ihrer Festnahme geführt haben. Mit Blick auf Thomas O., Sven B. und Thomas K. handelt es sich hierbei um die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB) sowie Verstöße gegen das Waffenrecht (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG und / oder § 52 Abs. 1 Nr. 2 WaffG). Gegen Thomas O. und Sven B. besteht zudem der Verdacht des Versuchs der Beteiligung an einem Verbrechen (§ 30 Abs. 1, § 308 Abs. 1 StGB).
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten einer Gruppierung angehört haben, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, in Deutschland bürgerkriegsähnliche Zustände auszulösen und damit letztlich den Sturz der Bundesregierung und der parlamentarischen Demokratie herbeizuführen. Hierzu war geplant, einen bundesweiten „Black Out“ durch Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen zur Stromversorgung herbeizuführen. Überdies sollte der amtierende Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, gegebenenfalls auch unter Tötung seiner Personenschützer, gewaltsam entführt werden. Zur Umsetzung dieser Pläne suchten zumindest Thomas O. und Sven B. in verschiedenen Telegram-Chatgruppen ab September 2021 nach Gleichgesinnten und gewannen jedenfalls die weiteren drei Beschuldigten für ihre Idee. Zudem versuchten Thomas O. und Sven B., Waffen und Sprengstoff für die Vereinigung zu beschaffen. Thomas K. stellte eine Beteiligung an der Umsetzung des Vereinigungsziels mit eigenen Schusswaffen in Aussicht. Michael H. war insbesondere in die Beschaffung von Finanzmitteln eingebunden.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 26. April 2022