Der 3. Senat des Hamburger Finanzgerichts hat am Mittwoch, dem 13. November 2024, in einem ersten Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes entschieden und die Klage abgewiesen (3 K 176/23). Die Revision gegen das Urteil beim Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Vor Versand der Grundsteuermessbetrags- und Grundsteuerbescheide zum Ende des ersten Quartals 2025 und der ersten Fälligkeit Ende April 2025 hat das Finanzgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit geprüft und erstmals Klarheit geschaffen. So gehen wir nun mit Rückenwind in die verbleibenden Vorbereitungen und damit die intensive Schlussphase der Grundsteuerreform. Ich bin im Moment in die Stadtteilen und Finanzämtern viel in Grundsteuer-Sprechstunden unterwegs und lade Steuerpflichtige ausdrücklich dazu ein, unsere zahlreichen Informationsangebote zu nutzen, um verbleibende offene Fragen zu klären. Wir haben auch dank der guten Informationsarbeit in Hamburg weniger Einsprüche und Klagen als in den meisten anderen Bundesländern.“

(c) Finanzgericht Hamburg, 14.11.2024

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