Seit Oktober 2024 hat die elektronische Akte in allen 17 Senaten des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg die bisherige Papierakte vollständig abgelöst. Mit dem erfolgreichen Abschluss der im Juni 2024 begonnen Pilotphase wird die E-Akte nun erstmals an einem Fachgericht umfassend eingesetzt.

Die ausschließlich elektronische Bearbeitung aller Verfahren stellt einen bedeutenden Fortschritt für die tägliche Arbeit der Justiz dar. Die Bewältigung der personellen, technischen, fachlichen und organisatorischen Herausforderungen am Finanzgericht markiert einen wichtigen Meilenstein bei der vollständigen Digitalisierung der Justiz. Der Erfolg ist wegweisend für alle Fachgerichtsbarkeiten im Land Brandenburg.

Von den Erfahrungen bei der Optimierung gerichtsinterner Abläufe profitiert bereits das Verwaltungsgericht Potsdam. Seit dem 1. Oktober wird dort die E‑Akte in allen Verfahren als führende Akte pilotiert. Eine Regeleinführung bei den weiteren Verwaltungsgerichten ist ab Dezember geplant, beginnend mit dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder).

Auch in der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit laufen die Vorbereitungen für die Einführung der E-Akte. Die Umstellung des Fachverfahrens in der Arbeitsgerichtsbarkeit, die im Juli begann, wird Anfang November mit dem Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) abgeschlossen sein. Damit werden alle Fachgerichte des Landes über ein einheitliches System zur vereinfachten Anbindung an die E-Akte verfügen.

Justizministerin Susanne Hoffmann„Die Digitalisierung ist eine der größten Herausforderungen, der sich die Justiz in den letzten Jahrzenten stellen musste. Unsere Erfolge bei der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die nun erreichten Meilensteine in den Fachgerichtsbarkeiten zeigen, dass wir das Ziel dieser Legislatur erreicht haben, die Effizienz der Justiz durch eine moderne und zukunftsfähige Ausstattung nachhaltig zu steigern.“

(c) MJ Brandenburg, 28.10.2024

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