Seit nunmehr 30 Jahren sorgen die Fachgerichte in Sachsen für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden im Verhältnis des Bürgers zum Staat und im Arbeitsleben. Vor genau 30 Jahren, am 1. Juli 1992, trat das Sächsische Gerichtsorganisationsgesetz in Kraft, mit dem in Sachsen die Gerichte für Arbeitssachen, die Sozialgerichte, die Verwaltungsgerichte und das Finanzgericht im Freistaat Sachsen errichtet wurden.

Justizministerin Katja Meier: »Die vier Fachgerichtsbarkeiten sind Eckpfeiler unseres Rechtsstaats in Sachsen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit leisten seit 30 Jahren Rechtssuchenden verlässliche Hilfe und sorgen mit der Klärung auch komplexer Sachverhalte für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Es ist mir ein persönliches Anliegen zum 30jährigen Bestehen der Fachgerichtsbarkeiten in Sachsen allen Bediensteten der sächsischen Fachgerichte für ihre tägliche Arbeit im Dienste unseres Rechtsstaats herzlich zu danken.«

Auf der Grundlage des Sächsische Gerichtsorganisationsgesetz vom 30. Juni 1992, das am 1. Juli 1992 in Kraft trat, konnte die Justizverwaltung neue Strukturen in der allgemeinen Justiz in Sachsen nach dem Vorbild der alten Bundesländer aufbauen. Die damaligen Kreis- und Bezirksgerichte wurden aufgelöst und dafür gemeinsam mit der großen und bereits bekannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit die vier Fachgerichtsbarkeiten neu errichtet.

In den drei großen Städten des Landes – Dresden, Chemnitz und Leipzig – entstanden 1992 Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichte. Außerdem wurden in Bautzen und Zwickau Arbeitsgerichte errichtet. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht erhielt seinen Standort in Bautzen, das Landesarbeits- und das Landessozialgericht wurden in Chemnitz angesiedelt und das Sächsische Finanzgericht fand seinen Sitz in Leipzig. Diese Struktur hat seit 30 Jahren unverändert Bestand. Sie hat sich bewährt und allen strukturellen Veränderungen im Freistaat Stand gehalten.

Mit dem Aufbau einer Finanzgerichtsbarkeit wurde in Deutschland 1918 durch die Errichtung des Reichsfinanzhofs in München begonnen. In der DDR gab es hingegen kein Finanzgericht. Präsidentin des Sächsischen Finanzgerichts, Martina Gerhardt: »Die Wiederetablierung der Finanzgerichtsbarkeit hat den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, durch unabhängige Gerichte ihre Steuerbescheide auf Richtigkeit überprüfen zu lassen.«

Die Sozialgerichtsbarkeit wurde 1992 in Sachsen gänzlich neu errichtet. Sie hat vor dem zweiten Weltkrieg und in DDR nicht existiert. Zum Jubiläum erklärt Präsidentin des Landessozialgerichts Dorrit Klotzbücher: »Vergleicht man die Sozialgerichtsbarkeit mit einem Meer, so hatten wir in den 30 Jahren unseres Bestehens immer bewegte See und häufig hohe Wellen und heftige Stürme zu bestehen. Dabei spiegelte der Geschäftsanfall in unserer Gerichtsbarkeit in besonderem Maße die gesellschaftliche Entwicklung in den neuen Bundesländern wider. Besonders große (Klage-)Wellen verursachten massenhafte Kündigungen infolge der Schließung bzw. Umgestaltung von DDR-Betrieben im Rahmen der Arbeitslosenversicherung nach der deutschen Wiedervereinigung, nach Auslaufen des Bezugs von Arbeitslosengeld das Streben großer Bevölkerungsteile nach Erwerbsminderungsrente, die rentenrechtliche Deckelung der Versorgung staatsnaher Berufe der ehemaligen DDR in den 1990er Jahren, die Hartz-IV-Gesetzgebung seit Mitte der 2000er Jahre und schließlich die rasante Zunahme von Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern angesichts knapperer Ressourcen seit 2015. Dies hat innerhalb von 30 Jahren zu einem Anwachsen der Sozialgerichtsbarkeit von einer reichlichen Hand voll Richterinnen und Richtern am 01.07.1992 auf deutlich über 100 in den letzten Jahren geführt.«

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist in Sachsen nicht neu. Mit ihrer Wiedererrichtung knüpfte der Freistaat Sachsen an eine lange und wechselhafte Tradition an. Bereits im Jahr 1901 nahm das Sächsische Oberverwaltungsgericht seine Arbeit auf. Die DDR schaffte die Verwaltungsgerichtsbarkeit zwischenzeitlich wieder ab. Behördenentscheidungen durch unabhängige Gerichte zu überprüfen, war nicht erwünscht. Susanne Dahlke-Piel, Präsidentin des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts: »Die unabhängige Kontrolle der Verwaltung durch die Verwaltungsgerichte hat einen wesentlichen Beitrag zu Aufbau und Festigung des demokratischen Rechtsstaats im Freistaat Sachsen geleistet.«

Die Arbeitsgerichtsbarkeit schafft besondere Bürgernähe durch die Abhaltung auswärtiger Gerichtstage. Diese finden in Plauen, Döbeln, Hoyerswerda und Görlitz statt, seitens des LAG auch in Bautzen. »Die Sächsische Arbeitsgerichtsbarkeit hat in den 30 Jahren seit ihrer Errichtung als selbständige Gerichtsbarkeit in vielfältiger Weise bewiesen, dass das Konzept, alle für das Arbeitsleben maßgeblichen Entscheidungen in die Hand von Spruchkörpern zu legen, die paritätisch mit Berufsrichtern, ehrenamtlichen Richtern der Arbeitgeberseite und ehrenamtlichen Richtern der Arbeitnehmerseite besetzt sind, ein Erfolgsmodell ist«, sagt Dirk Eberhard Kirst, Präsident des Landesarbeitsgerichts

Bei den sächsischen Fachgerichten sind derzeit insgesamt rund 730 Personen in Voll- und in Teilzeit tätig, darunter knapp 300 Richterinnen und Richter. Die Frauenquote am Gesamtpersonal beträgt rund 70 Prozent. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht, das Sächsische Landessozialgericht und das Sächsische Finanzgericht werden von Präsidentinnen geleitet.

Hintergrund

Die »öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit« besteht aus drei Fachgerichtsbarkeiten. Sie ist für den Großteil der Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden zuständig. Hierzu gehören die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit. Alle drei Zweige sind als besondere Verwaltungsgerichtsbarkeiten mit eigener Verfahrensordnung ausgestaltet. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine selbständige Gerichtsbarkeit, die zuständig ist für alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sowie für Streitigkeiten der Tarifpartner untereinander und solche, die das Betriebsverfassungsrecht betreffen.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Pressemitteilung vom 1. Juli 2022

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