Der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten in Zivilverfahren bei den zehn Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern bleibt gering. Im Jahr 2023 hatten die Amtsgerichte in insgesamt 10.459 Zivilverfahren 126 Nachbarschaftsstreitigkeiten erledigt. Das sind 1,2 Prozent. Ein Jahr zuvor, im Jahr 2022 wurden insgesamt 10.241 Zivilverfahren erledigt, davon 163 Nachbarschaftsstreitigkeiten. Damals lag der Anteil bei rund 1,5 Prozent. In vergleichbaren Flächenländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein und Brandenburg sah es im Jahr 2022 ähnlich aus. Der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten lag an Brandenburger Amtsgerichten bei 1,6 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 1,2 Prozent, so das Statistische Bundesamt. Im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern gibt es in beiden Ländern jedoch ein separates Nachbarrechtsgesetz. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maßgebend. In der Broschüre zum Nachbarrecht „Wie sich Streit vermeiden lässt“ sind sie zusammengefasst. Die Broschüre ist kostenlos beim Ministerium erhältlich oder online unter folgendem ->Link.
Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wie in jedem Jahr ist der Anteil der vor den Amtsgerichten ausgetragenen Streitigkeiten in der Nachbarschaft ein sehr geringer. Somit bleibt auch das wirksamste Rezept für ein friedliches Zusammenleben das gleiche: Die Kommunikation mit- und das Verständnis füreinander. Nachbarinnen und Nachbarn sollten wie alle in unserer Gesellschaft bei Meinungsverschiedenheiten stets zu Kompromissen und vor allem Toleranz neigen, solange sich ein Streit im gesellschaftskonformen Rahmen bewegt. Eine harmonische Nachbarschaft ist durch kein Gericht erzwingbar. Sollte es in der Nachbarschaft trotzdem zu vermeintlich unlösbaren Streitigkeiten kommen, stehen 226 engagierte und ehrenamtliche Schlichterinnen und Schlichter in Mecklenburg-Vorpommern in den 119 Schiedsstellen der Kommunen bereit. Sie erkennen schnell, was das Bürgerliche Gesetzbuch im speziellen Fall regelt“, so Justizministerin Bernhardt.
(c) JM Mecklenburg-Vorpommern, 01.05.2024