Seit nunmehr drei Jahren hat die Servicestelle im Amtsgerichtsgebäude in der Flaschenhofstraße 35 in Nürnberg täglich – Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr – für Bürgerinnen und Bürger ihre Türen geöffnet. Eine feierliche Einweihung und ein geplanter Pressetermin konnten coronabedingt nicht stattfinden. Drei Jahre Bürgerservice Justiz geben Anlass für eine Bilanz.
Der Bürgerservice Justiz (BSJ) des Amtsgerichts Nürnberg ist seit 1. Juli 2019 für den Publikumsverkehr im Gerichtsgebäude in der Flaschenhofstraße 35 geöffnet. Seither nimmt das fünfköpfige Mitarbeiterteam unter der Leitung von Verena Wieland täglich eine Vielzahl von Anträgen der Bürgerinnen und Bürger entgegen, die in die Zuständigkeit der dortigen Fachabteilungen fallen. Auf diese Weise können mündlich vorgetragene Anliegen in Betreuungs-, Nachlass-, Register-, Grundbuch- oder allgemeinen Vollstreckungssachen an den Schaltern auf schnelle und unkomplizierte Weise bearbeitet werden. Hinsichtlich des vielfältigen Leistungsspektrums der Dienststelle wird ergänzend auf die Pressemitteilung Nr. 40 vom 11. November 2021 Bezug genommen.
Während der Coronapandemie sind die Besucherzahlen im BSJ von ursprünglich ca. 40 täglich vorgetragenen Anliegen seit dem ersten Lockdown im März 2020 stark gesunken. Seit Frühjahr 2022 hat sich die tägliche Besucherzahl kontinuierlich wieder auf 15 bis 35 erhöht. Der Schwerpunkt der in Anspruch genommenen Dienstleistungen des BSJ liegt im Bereich der Nachlass- und Grundbuchsachen. Am häufigsten erfragen Bürgerinnen und Bürger Unterstützung bei den Formularen zur Erbenermittlung oder ersuchen um Register- oder Grundbuchauszüge.
Auch Erbschaftsausschlagungen, für die eine vorherige Terminabsprache empfohlen wird, werden immer wieder beurkundet. Rechtsberatend dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schaltern des Bürgerservice jedoch bei keinem der vorgebrachten Anliegen tätig werden.
Aktuell häufen sich die Anfragen in Zusammenhang mit der Grundsteuerreform im Bürgerservice des Amtsgerichts Nürnberg. Die für die Grundsteuererklärung erfor-derlichen grundstücksbezogenen Daten können jedoch nicht über den BSJ erlangt werden. Das Grundbuch enthält keine weiterführenden Daten zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr. Grundsteuererklärungspflichtige können die für die anstehenden Erklärungen erforderlichen Daten kostenlos bei der Vermessungsverwaltung (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) abrufen.
Rechtspflegerin Verena Wieland, die seit dem Eröffnungstag den BSJ leitet, fällt eine positive Bilanz:
„Die Rückmeldungen unserer Besucherinnen und Besucher sind aufgrund der freundlichen, schnellen und effizienten Unterstützung durch das Team des BSJ fast ausnahmslos positiv. Die Warte- und Bearbeitungszeiten sind kurz. Vieles ist vor allem auch ganz ohne Terminabsprache möglich. Sollten wir bei einzelnen Anfragen nicht weiterhelfen können, werden diese Anliegen an die zuständige Stelle übermittelt. Dadurch erreichen wir einen großen Grad an Zufriedenheit. Aber auch für die Fachabteilungen im Gericht ist der BSJ eine echte Bereicherung. Durch die gelungene Zentralisierung des Publikumsverkehrs sind diese spürbar entlastet. Damit haben wir unserer Ziele erreicht und können von einer Erfolgsgeschichte sprechen.“
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, Pressemitteilung vom 21. Juli 2022