Das erste elektronische Probeexamen („E-Examen“) in Hessen wurde erfolgreich zum Abschluss gebracht. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, deren zweite juristische Staatsprüfung in absehbarer Zeit bevorsteht, hatten die Möglichkeit, vor Ort in den Räumlichkeiten der Hochschule RheinMain an von einem externen IT-Dienstleister bereitgestellten Notebooks mehrere Klausuren elektronisch unter prüfungsähnlichen Bedingungen anzufertigen. Alternativ bestand die Möglichkeit, die Aufsichtsarbeiten zur gleichen Zeit elektronisch von zuhause aus an dem Dienstnotebook über eine eigens eingerichtete Testumgebung („Prüfungsportal“) anzufertigen.
Der hessische Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck führte hierzu aus: „Das elektronische Probeexamen wurde von den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren gut angenommen und war insgesamt ein Erfolg. Die ersten Rückmeldungen fallen durchweg positiv aus. So eröffnet das E-Examen unter anderem neue Strukturierungsmöglichkeiten bei der Klausurlösung. Die elektronische Anfertigung von Klausuren bringt auch eine größere Praxisnähe zur späteren juristischen Arbeitswelt in den Bereichen der Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft mit sich, da diese zunehmend von der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte geprägt ist. Das E-Examen könnte ein weiterer wichtiger Baustein im Rahmen der Digitalisierung der hessischen Juristenausbildung werden.“
Mit insgesamt über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war das dreitägige elektronische Probeexamen ein Erfolg. Auch technisch verlief die Durchführung einwandfrei. Die unter prüfungsähnlichen Bedingungen angefertigten Klausuren werden nun durch erfahrene Korrektorinnen und Korrektoren korrigiert und mit ausführlichen Lösungshinweisen an die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zurückübersandt. Begleitend zu der Korrektur findet aktuell bereits eine umfassende Evaluierung inklusive Befragung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare statt. Ausgehend hiervon wird im Anschluss eine weitere Konzeptionierung erfolgen und über die mögliche Einführung des E-Examens im regulären Prüfungsbetrieb entschieden werden.
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 15. August 2022