„Ich freue mich außerordentlich, dass die Bürgerinnen und Bürger Bremerhavens nun in ihrer Seestadt Anträge und Klagen bei allen Fachgerichten ohne den Reiseaufwand nach Bremen einreichen können: Die Online-Rechtsantragstelle ist ein echter Fortschritt und ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Justiz“, so Justizsenatorin Claudia Schilling, die heute (3. März 2025) den Startschuss gab und vor Ort demonstrierte, wie ein Antrag ab sofort online gestellt werden kann.

In den Räumen des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven im Leher Rathaus in der Brookstraße 1 wurde die digitale Rechtsantragstelle im Beisein des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, Oliver Sanner und des Direktors des Sozialgerichts, Prof. Dr. Jörg Schnitzler, in Betrieb genommen.

„Bisher mussten Bürgerinnen und Bürger zur Rechtsantragstelle nach Bremen fahren“, erklärt Schilling. „Dieser Weg kann insbesondere für Menschen mit kleinem Geldbeutel oder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein Hindernis sein. Wir möchten aber, dass alle Menschen den demokratischen Rechtsstaat mit seinen Gerichten nutzen – daher ist mir diese neue Möglichkeit, vor Ort einen Antrag stellen zu können, so wichtig.“

In einer Rechtsantragstelle können Klagen und vorläufige Rechtsschutzgesuche zur Niederschrift gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung von schriftlichen Anträgen und Klagen – eine Rechtsberatung findet nicht statt. Die Antragsaufnahme in der Online-Rechtsantragstelle erfolgt mit einem zuverlässigen und sicheren Videokonferenzsystem, mit dem die Bürgerinnen und Bürger von Bremerhaven aus mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rechtsantragstelle in Bremen sprechen und sich unterstützen lassen können. Die neue Online-Rechtsantragstelle ist für die Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit gemeinsam eingerichtet worden. Darüber hinaus hält das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven weiter eine physische Rechtsantragstelle für Anliegen im eigenen Zuständigkeitsbereich vor, die mit der Online-Rechtsantragstelle unter einem Dach ist.

Antragstellerinnen und Antragsteller müssen einen Termin vereinbaren. Die zentrale Rufnummer der gemeinsamen Rechtsantragstelle Bremen/Bremerhaven lautet: (0421) 361-16043. Fragen, insbesondere dazu, welche Dokumente zum Termin mitgebracht werden müssen, werden bereits telefonisch abgestimmt.

Am vereinbarten Termin werden mitgebrachte Dokumente der Geschäftsstelle vor Ort übergeben, von dieser eingescannt und durch die Urkundsbeamtinnen und -beamten in Bremen aufgerufen und verarbeitet. Nachdem der Antrag aufgenommen wurde, wird dieser zur Genehmigung vorgelesen, elektronisch signiert und danach digital an das zuständige Fachgericht weitergeleitet sowie der Antragstellerin oder dem Antragsteller vor Ort in Papierform ausgehändigt.

Senatorin für Justiz und Verfassung, 04.03.2025

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