Handy geklaut, Mofa frisiert, Graffiti-Schmierereien: Die Fälle sind echt, aber die 24 Deggendorfer Richterinnen und Richter sind so jung wie die Beschuldigten. Justizminister Georg Eisenreich traf heute (27. Juni) Vertreterinnen und Vertreter des Schülergerichts im Landgericht Deggendorf. Neben Aschaffenburg, Ingolstadt, Ansbach, Memmingen, Augsburg, Landshut, Dillingen, Neu-Ulm, Passau, Regensburg und München ist der Deggendorf Teen Court das zwölfte Schülergericht des Freistaates. Der Minister: „Schülergerichte sind ein bayerisches Erfolgsmodell. Seit mehr als 20 Jahren ermöglichen wir zusammen mit den jungen Menschen, dass ein Dialog auf Augenhöhe stattfinden und gemeinsam eine Sanktion erarbeitet werden kann. Der Deggendorf Teen Court hat bis heute 37 Fälle verhandelt.“
Wie funktioniert das Schülergericht?
- Seit Juli 2020 kann die Staatsanwaltschaft Deggendorf geeignete Jugendsachen an die Schülergerichte weitergeben (schwere Straftaten sind ausgenommen).
- Bei den Straftaten handelt es sich meist um typische Jugend-Delikte wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder Körperverletzung.
- Verhandelt wird nicht im Gerichtssaal, sondern am runden Tisch. Dort stellen sich junge Straftäter einem Gremium aus drei Schülerrichtern in Begleitung von Sozialpädagogen. Eisenreich: „Sie arbeiten die Tat in einem intensiven Gespräch gemeinsam auf; vor allem Hintergründe, Motive und Folgen der Tat werden beleuchtet. Auf Augenhöhe wird eine erzieherische Maßnahme als Reaktion auf die Straftat erarbeitet. Damit erreichen wir eine höhere Akzeptanz.“ Auch für die Schülerrichter sei das Projekt ein Gewinn: „Die Schülerrichter übernehmen Verantwortung und setzen sich für die Durchsetzung des Rechts ein. Ihre Erfahrungen geben sie an ihre Mitschüler weiter. Das stärkt unseren Rechtsstaat über das Projekt hinaus.“
- Statt eines Urteils vereinbaren die jungen Richterinnen und Richter mit dem Täter eine erzieherische Maßnahme, z. B. Arbeitsleistung, Handy-Entzug, Aufsatz oder Referat. Die Schülerrichter wachen über das Einhalten der Maßnahmen. Danach stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren in der Regel ein. Sie kann aber auch Anklage erheben, beispielsweise wenn die Auflagen nicht erfüllt worden sind.
Bei dem Besuch des Teen Courts war auch Frau Alexandra Winkler als Vertreterin des Caritasverbands für den Landkreis Deggendorf e.V. anwesend. Die Institution der Jugendhilfe führt das Projekt federführend durch. Ebenso besuchten Vertreter der beteiligten Schulen die Veranstaltung.
Bayerns Justizminister abschließend: „Mir liegt persönlich sehr viel daran, dieses wichtige Projekt weiter auszubauen. Ich danke allen, die das Schülergericht Deggendorf möglich gemacht haben – allen voran der Leitenden Oberstaatsanwältin Eva Nistler, dem Caritasverband Deggendorf und, Dr. Sylvia Lukas, der Projektkoordinatorin bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf. Allen Schülerrichterinnen und Schülerrichtern wünsche ich weiterhin viel Erfolg für ihre Arbeit und – noch wichtiger – stets ausgewogene Entscheidungen.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom17. Juni 2022