In einem Strafverfahren wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften um den Dividendenstichtag (so genannte Cum-/Ex-Geschäfte) ist die Auslieferung eines 71-jährigen Rechtsanwalts und Steuerberaters aus der Schweiz nach Deutschland am heutigen Tag vollzogen worden. Der Auslieferung ging u. a. ein Auslieferungsersuchen des Hessischen Ministeriums der Justiz voran. Der deutsche Staatsangehörige ist vor dem Landgericht Wiesbaden wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften angeklagt.
Der Angeklagte wurde Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) in Begleitung eines Oberstaatsanwalts der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main an der Grenzstelle Kreuzlingen-Konstanz überstellt.
In dem Strafverfahren vor dem Landgericht Wiesbaden wird dem Angeklagten mit einer 948 Seiten umfassenden Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main zu Last gelegt, die Steuerhinterziehung auf der Basis von Cum-/Ex-Geschäften als Geschäftsmodell für Privatkunden maßgeblich entwickelt und sich auch um die Akquise eines Investors gekümmert zu haben. Gemeinsam mit weiteren Angeklagten soll er in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 61 Leerverkaufsgeschäfte mit deutschen DAX-Aktien um den Dividendenstichtag mit einem Gesamthandelsvolumen von ca. 15,8 Milliarden Euro durchgeführt und hierbei Steuerbescheinigungen über tatsächlich nicht abgeführte Kapitalertragsteuer in Höhe von 107.399.380,00 EUR sowie den hierauf entfallenden Solidaritätszuschlag in Höhe von 5.906.965,90 EUR, mithin einen Gesamtbetrag i.H.v. 113.306.345,87 €, erlangt haben. Die Steuerbescheinigungen wurden von der vorgenannten Gesellschaft dann im Rahmen der Körperschaftsteuererklärungen für die Jahre 2006 bis 2008 jeweils beim Finanzamt Wiesbaden II eingereicht. Nach Verrechnung mit den Steuerverbindlichkeiten wurde an das Unternehmen für den Veranlagungszeitraum 2006 bis 2008 insgesamt ein Betrag i.H.v. 106.370.602,67 € tatsächlich ausbezahlt.
Der Angeklagte wird nunmehr der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bedankt sich bei dem Hessischen Ministerium der Justiz, dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Polizeipräsidium Konstanz für die Unterstützung im Rahmen des Auslieferungsverfahrens.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 24. Februar 2022