„Die Zahl der gerichtlichen Asylverfahren bewegt sich auf normalem Niveau. Nach einem massiven Anstieg der Asylverfahren von 2015 bis 2017 von 10.964 auf 55.860 sind im Jahr 2021 nur noch 11.391 Neueingänge zu verzeichnen.“ Seit 2015 haben die Verwaltungsgerichte in Bayern 145.305 Asylverfahren erledigt. Diese aktuelle Entwicklung hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute vorgestellt. Der Berg an offenen Asylverfahren sei deutlich geschrumpft: „Waren Ende 2017 noch 41.056 Verfahren offen, sind es nunmehr nur noch 16.064.“ Herrmann wies jedoch auf eine neue Herausforderung hin: „Seit 2020 steht die Verwaltungsgerichtsbarkeit vor der Herausforderung, die vielen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingegangenen Verfahren zu bewältigen.“ In den vergangenen beiden Jahren mussten hierzu vielfach komplexe Rechtsfragen – häufig im Eilverfahren – entschieden werden. Die kräftige Personalaufstockung der vergangenen Jahre erweise sich daher als wichtig und richtig: „Kein anderes Bundesland hat seine Verwaltungsgerichte in solchem Umfang mit zusätzlichem Personal ausgestattet. Seit 2015 wurden 127 Stellen für Richterinnen und Richter sowie 111,5 Stellen für das nichtrichterliche Personal, wie etwa Geschäftsstellenmitarbeiter, geschaffen“, so der Minister.
Mit Blick auf die Corona-Verfahren liege deren Anteil bei den fünf bayerischen Verwaltungsgerichten bei etwa acht Prozent und beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) bei etwa 15 Prozent. Neben rechtlichen Fragen zum Corona-Pflegebonus, zu Wirtschaftshilfen oder zum Versammlungsrecht waren die Richterinnen und Richter schwerpunktmäßig mit Verfahren zu Corona-Maßnahmen wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Betriebsbeschränkungen befasst. Der VGH musste immer wieder über die Gültigkeit von Rechtsverordnungen zur Corona-Pandemie kurzfristig entscheiden. „Die Erledigungsbilanz für Eilverfahren seit Pandemiebeginn kann sich sehen lassen. Ende 2021 waren bei den Verwaltungsgerichten 1.080 der 1.100 und beim VGH 910 von 980 Eilverfahren abgeschlossen“, erläuterte Herrmann.
„Trotz der hohen Belastung mit Asyl- und Corona-Verfahren ist es den Verwaltungsgerichten immer gelungen, auch bei allgemeinen Verfahren, wie bei Streitigkeiten in Bausachen, zeitnahen Rechtsschutz zu gewährleisten“, sagte Herrmann mit Blick auf die zurückgehende Zahl der unerledigten allgemeinen Verfahren (Ende 2021: 15.227; Ende 2020: 16.228). Auch die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte in einem engen Korridor stabil gehalten werden (2019: 10,6 Monate, 2020: 9,7 Monate, 2021: 10,6 Monate). Sie lag stets unter dem Bundesdurchschnitt.
Herrmann betonte weiterhin: „Unsere bayerischen Verwaltungsgerichte sind nicht nur personell, sondern auch technisch gut ausgestattet, mit modernen Arbeitsplätzen und -mitteln.“ Insbesondere im Bereich der Digitalisierung habe sich sehr viel getan. „Die Weichen der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit sind auf Zukunftskurs gestellt.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Pressemitteilung vom 17. Februar 2022