Seit seiner Errichtung im Jahr 1947 hat sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit den großen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen auseinandergesetzt. Staatsminister Eisenreich: „Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist das oberste Gericht des Freistaates für staatsrechtliche Fragen. Er entscheidet unter anderem über Normenkontrollklagen und Verfassungsbeschwerden nach der Landesverfassung. Unsere Bayerische Verfassung ist die älteste der deutschen Nachkriegsverfassungen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof füllt sie durch seine Entscheidungen mit Leben.“
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann: „Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist Hüter unserer Verfassung. Er genießt – auch über die Grenzen Bayerns hinaus – höchstes Ansehen. In den vergangenen Jahrzehnten hat er mit vielen richtungsweisenden Entscheidungen zur Fortentwicklung des Rechts beigetragen. Die Wahrung der Grundrechte, der Schutz der kommunalen Selbstverwaltung, die Prüfung der Zulässigkeit von Volksbegehren und der Gültigkeit von Wahlen sowie Organstreitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Bayerischen Verfassung sind zentrale Aufgaben des Gerichts. Dabei eröffnet die Popularklage jedermann die Möglichkeit, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen oder Verordnungen geltend zu machen. All diesen Aufgaben wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof in hervorragender Weise gerecht.“
Anlässlich seines 75-jährigen Bestehens öffnet der Verfassungsgerichtshof seine Türen. Beim Tag der offenen Tür können Bürgerinnen und Bürger einen Blick hinter die Kulissen werfen: Wie arbeiten die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter? Wie sieht der Sitzungssaal aus, in dem zahlreiche wegweisende Entscheidungen verkündet wurden und werden?
In Ausstellungen, Vorträgen und Filmbeiträgen können sich die Besucherinnen und Besucher am kommenden Samstag, den 2. Juli, von 10:00 bis 18:00 Uhr in den Räumen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Neues Justizgebäude, Prielmayerstraße 5, 80335 München, über das bayerische Verfassungsgericht informieren. Dabei erfahren sie mehr über die Entstehung der Bayerischen Verfassung im Jahr 1946 und die Geschichte des ein Jahr später gegründeten Verfassungsgerichtshofs. Wichtige Entscheidungen aus der 75-jährigen Geschichte werden ebenso vorgestellt wie die Arbeitsweise des Gerichts und seiner Richterinnen und Richter. Hierbei referieren herausragende aktive und ehemalige Vertreter der bayerischen Verfassungsrechtsprechung wie der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Hans-Joachim Heßler und sein Vorgänger, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs a.D. Peter Küspert.
Staatsminister Eisenreich: „Rechtsstaat, Frieden und Freiheit sind nicht selbstverständlich. Sie müssen verteidigt werden – wie ein Blick in unsere Geschichte oder der verbrecherische Angriffskrieg Russlands zeigen. Ein verlässlicher und funktionierender Rechtsstaat, der durch ein unabhängiges Verfassungsgericht geschützt wird, ist eine kostbare Errungenschaft. Das wird am Tag der offenen Tür mit den Bürgerinnen und Bürgern gefeiert.“
Staatsminister Herrmann: „Die Bedeutung der Verfassungsgerichtsbarkeit kann in unserem Rechtsstaat nicht hoch genug geschätzt werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat sich zuletzt auch in Krisenzeiten als Garant eines effektiven Rechtsschutzes bewährt. Sein 75. Gründungsjubiläum gibt uns Anlass, dem Gericht höchsten Respekt zu zollen und seine Verdienste in besonderer Weise zu würdigen.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 1. Juli 2022