Der Bayerische Landtag hat heute in Zweiter Lesung die gesetzliche Grundlage für die Verlagerung von Senaten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Außenstelle in Ansbach geschaffen. „Das ist eine erhebliche Stärkung des VGH-Standorts in Ansbach und ein Schub für die Region“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der auch von einem wichtigen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Freistaat sprach. „Zunächst werden wir die Kapazitäten im bestehenden Gerichtsgebäude am Montgelasplatz ausschöpfen und die Zahl der Senate von vier auf sechs aufstocken“, so der Innenminister. Für eine weitergehende Verlagerung sei voraussichtlich ein neues Gerichtsgebäude erforderlich. Hierfür laufen bereits die Vorbereitungen.
Wie Herrmann deutlich machte, ist das Endausbau-Ziel, die Zahl der VGH-Senate in Ansbach auf acht oder neun zu erhöhen. In Zukunft sollen an diesem Standort rund 80 Beschäftigte des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts und der Landesanwaltschaft tätig sein. „Niemand wird gegen seinen Willen versetzt werden“, betonte Herrmann. „Der VGH-Sitz mit der Mehrzahl der Senate bleibt unangetastet in München, der Sitz der Landesanwaltschaft ebenfalls.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Pressemitteilung vom 30. März 2022