Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine beschäftigt auch die Justiz. Nachdem die Europäische Union bereits entscheiden hat, die russischen Staatsmedien Sputnik und RT (Russia Today) zu verbieten, wird nun hessenweit die Ausstrahlung sämtlicher russischen Fernsehsender in den Justizvollzugsanstalten gestoppt.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, die am Abend auch auf einer Friedenskundgebung in Kassel sprechen wird, sagte: „Der Überfall Russlands auf einen souveränen Staat ist unfassbar und markiert eine Zäsur in unserer jüngeren Geschichte. Meine Gedanken, meine Gebete und mein Mitgefühl gelten vor allem den Menschen in der Ukraine und auch deren Angehörigen im Ausland, die Entsetzliches erleben müssen. Ich bewundere den Mut und die Entschlossenheit, mit denen die Ukrainerinnen und Ukrainer demokratische Werte verteidigen.“ Weiter sagte die Justizministerin: „Der Angriff auf die Ukraine ist nicht nur ein Angriff gegen die Ukraine, es ist ein Angriff auf unsere demokratischen Werte. Gegen uns alle. 141 Staaten der Vereinten Nationen sehen das genauso und haben eine bemerkenswerte Resolution erlassen.“
„Deutschland als rechtsstaatliche Demokratie hat die Verantwortung, alles Erdenkliche zu tun, um der Ukraine in dieser schweren Situation beizustehen und soweit möglich die Sicherheit aller Betroffenen zu gewährleisten. Aus diesem Grund habe ich verfügt, dass russische und ukrainische Gefangenen getrennt untergebracht werden. Außerdem sollen sämtliche russischen Sender in den hessischen Justizvollzugsanstalten abgeschaltet werden. Russlands Politik fußt auf Propaganda, Hetze und Desinformation über die Medien. Ich kann nicht verantworten, wenn russische Gefangene in hessischen Gefängnissen weiterhin über das Fernsehen ungefiltert manipuliert und aufgestachelt werden. Auch der Respekt vor den ukrainischen Gefangenen in den hessischen Gefängnissen gebietet es, diese nicht der russischen Kriegspropaganda auszusetzen“, sagte Eva Kühne-Hörmann abschließend.
Quelle: Ministerium der Justiz Hessen, Pressemitteilung vom 4. März 2022