Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am Dienstag, 28. Mai 2024, 13:00 Uhr, Saal 224 im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Wirksamkeit zweier Kündigungen des Landes Berlin gegenüber dem Geschäftsführenden Direktor des Deutschen Theaters.
Klaus Steppat war seit 2001 als Geschäftsführender Direktor bei dem Deutschen Theater in Berlin beschäftigt. Im Jahr 2023 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Direktor und der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt darüber, ob er die Senatsverwaltung ordnungsgemäß über die Entwicklung des am Deutschen Theater bestehenden Haushaltsdefizits unterrichtet und geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen habe.
Das Land Berlin kündigte das Arbeitsverhältnis des Geschäftsführenden Direktors am 08.11.2023 fristlos und vorsorglich ordentlich zum 31.03.2024. Nach dem erfolglos gebliebenen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin am 15.12.2023 kündigte das Land Berlin das Arbeitsverhältnis im Dezember 2023
vorsorglich erneut. Der Geschäftsführende Direktor wendet sich mit seiner Klage gegen beide Kündigungen und verlangt seine Weiterbeschäftigung.
Es findet eine mündliche Verhandlung vor der Kammer statt.
Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 22 Ca 13388/23
(c) Arbeitsgericht Berlin, 23.05.2024