Der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich hat Dr. Margit Zorn mit Wirkung zum 16. Mai 2023 zur neuen Präsidentin des Amtsgerichts Nürnberg ernannt. Sie folgt dem bisherigen Amtsgerichtspräsidenten Michael Hauck nach, der mit Ablauf des 31. März 2023 in den Ruhestand tritt.
Dr. Thomas Dickert, Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg: „Präsident Hauck zeichnet sich durch ein hohes Maß an Führungskompetenz und Verantwortungsbewusstsein aus. Er hat das Amtsgericht Nürnberg mit viel Tatkraft und Engagement auch durch die schwierige Pandemiezeit geführt. In Sachen Organisation und IT war er immer ein kritischer Vordenker. Er hat den Bürgerservice in der Flaschenhofstraße konzipiert und trat mit Vehemenz für einen niederschwelligen Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz ein. Für seine hervorragende Arbeit und das gute Miteinander danke ich Kollegen Hauck sehr herzlich. Mit Dr. Zorn folgt ihm eine äußerst erfahrene und sehr geschätzte Kollegin nach. Frau Dr. Zorn hat sich bereits als Amtsgerichtsdirektorin in Erlangen, z.B. im Rahmen des dortigen Bauvorhabens, und als Vizepräsidentin des Landgerichts Nürnberg-Fürth, z.B. im Rahmen mehrerer Kunstprojekte, eindrucksvoll als kompetente Führungskraft bewährt. Sie ist für mich die Idealbesetzung. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Frau Dr. Zorn und wünsche ihr für die neue Aufgabe viel Glück, Erfolg und alles Gute.“
Dr. Margit Zorn begann ihre Laufbahn in der bayerischen Justiz zum 1. April 1990 als Richterin in der Zivilabteilung am Amtsgericht Nürnberg, bevor sie ab Juli 1992 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingesetzt wurde. Nach der Geburt ihrer beiden Kinder unterbrach sie ihre staatsanwaltschaftliche Tätigkeit zeitweilig und war nach Rückkehr aus dem ersten Erziehungsurlaub in Teilzeit beschäf-tigt. Im April 2000 wechselte sie als Richterin an das Landgericht Nürnberg-Fürth.
Im Dezember 2004 kehrte sie an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth als Gruppenleiterin zurück. April 2010 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg. Dort war sie – fortan wieder in Vollzeit – im Zivil- und Familienrecht tätig sowie mit verschiedenen Verwaltungsaufgaben, unter anderem aus dem Bereich des Europarechts und der Dienstaufsicht, betraut. Zudem war sie seit Februar 2011 für die Dauer von fünf Jahren Mitglied des Bayerischen Anwaltsgerichtshofes. Im Februar 2016 wurde sie vom Bayerischen Landtag zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs für die Dauer von acht Jahren gewählt. Ferner war sie Mitglied des Richterrates und des Präsidiums. Zum 16. Oktober 2017 übernahm Frau Dr. Zorn als Direktorin die Leitung des Amtsgerichts Erlangen. Oktober 2019 kehrte sie an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurück und übernahm als Vizepräsidentin des zweitgrößten Landgerichts in Bayern, dem sechs Amtsgerichte nachgeordnet sind, neue umfangreiche Leitungs- und Verwaltungsaufgaben. Daneben hatte sie den Vorsitz der 3. Zivilkammer inne, die vorwiegend für Bausachen zuständig ist. Ab 16. Mai 2023 übernimmt sie nun als Präsidentin die Leitung des Amtsgerichts Nürnberg. Die 60jährige Juristin ist verheiratet und Mutter zweier Kinder.
Das Amtsgericht Nürnberg ist mit rund 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das größte Amtsgericht im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg und das zweitgrößte Amtsgericht – nach München – in der bayerischen Justiz.
Michael Hauck hatte am 1. Oktober 1986 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth seine Laufbahn in der bayerischen Justiz begonnen. Ab Februar 1992 war er am Amtsgericht Nürnberg als Ermittlungsrichter, später als Zivil- und Strafrichter eingesetzt. Von April 2001 bis März 2007 war Herr Hauck am Oberlandesgericht Nürnberg in verschiedenen Zivil- und Strafsenaten tätig und zudem als Verwaltungsreferent für die Rechts- und Dienstverhältnisse des nichtrichterlichen Dienstes zuständig. April 2007 kehrte er an das Amtsgericht Nürnberg zurück und übernahm als Vizepräsident des Amtsgerichts die Leitung im Gerichtsgebäude Flaschenhofstraße sowie richterliche Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Am 16. April 2011 wechselte Herr Hauck erneut an das Oberlandesgericht Nürnberg, übernahm den Vorsitz des für allgemeine Zivil-, Arzthaftungs- und Leasingsachen zuständigen 5. Zivilsenats und war wieder mit umfangreichen Verwaltungsaufgaben aus dem Organisations- und IT-Bereich betraut. Seit Oktober 2016 hat er die Leitung des Amtsgerichts Nürnberg inne. Zum Ende des Monats März 2023 tritt Michael Hauck nun in den Ruhestand.
Quelle: OLG Nürnberg, Pressemitteilung vom 30. März 2023