Der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich hat Dr. Stephan Popp mit Wirkung zum 1. Juni 2023 zum neuen Direktor des Amtsgerichts Fürth ernannt. Dr. Popp, derzeit Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, folgt ab Juni 2023 dem bisherigen Amtsgerichtsdirektor Walter Groß nach, welcher mit Ablauf des 31. Mai 2023 in den Ruhestand tritt.

Dr. Thomas Dickert, Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg: „Mit Herrn Groß tritt einer unserer erfahrensten Kollegen in den wohlverdienten Ruhestand. Direktor Groß zeichnet sich durch ein hohes Maß an Führungskompetenz, Verantwortungsbewusstsein und Erfahrungswissen aus. Aufgrund seiner vielfältigen Tätigkeiten, nicht zuletzt wegen seiner langjährigen verbandspolitischen Arbeit im Bayerischen Richterverein, kennt er die bayerische Justiz wie kaum sonst jemand. Seine große Praxiserfahrung hat er stets konstruktiv in die Debatte eigebracht. Die Diskussionen mit Herrn Groß waren immer anregend, nicht selten kontrovers, in jedem Fall aber äußerst Gewinn bringend. Ich selbst konnte und kann viel von ihm lernen. Ich hoffe sehr, dass Herr Groß auch nach dem Eintritt in den Ruhestand der bayerischen Justiz eng verbunden bleibt. Auch sein Nachfolger, Herr Dr. Popp, zeichnet sich durch ein hohes Maß an Führungskompetenz und Verantwortungsbewusstsein aus. Er hat in seiner bisherigen Funktion beim Generalstaatsanwalt Nürnberg hervorra-gende Arbeit geleistet. Der Stadt Fürth und dem Amtsgericht Fürth ist er seit langem eng verbunden. Daher könnte ich mir keine bessere Wahl für den Direktorenposten in Fürth vorstellen als Herrn Dr. Popp. Er ist für mich die Idealbesetzung. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Popp und wünsche ihm für die neue Aufgabe viel Glück, Erfolg und alles Gute.“

Dr. Stephan Popp begann seine Laufbahn in der bayerischen Justiz im Februar 1989 als Richter am Amtsgericht Fürth, zeitweise war er im Wege der Abordnung einer Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth zugewiesen. Ab August 1991 war Herr Dr. Popp als Staatsanwalt in der Abteilung für Verkehrsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth tätig. April 1994 kehrte er als Richter an das Amtsgericht Fürth zurück. Im Februar 2000 wechselte er erneut an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und war dort als Staatsanwalt als Gruppenleiter in der Abteilung für Verkehrsstrafsachen eingesetzt. April 2004 folgte die Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Im September 2004 wurde er zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg ernannt. Er war unter anderem mit Entschädigungssachen, Angelegenheiten des Strafvollzugs sowie Revisionen befasst. Oktober 2004 war er in Zusammenhang mit seinen Aufgaben aus dem Revisionsrecht zeitweise an die Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht abgeordnet. September 2007 wurde Herr Dr. Popp zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth ernannt. Er übernahm in der Folgezeit den Vorsitz verschiedener kleiner und großer Strafkammern, bevor er im März 2014 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht als weiterer aufsichtführender Richter ernannt wurde und neben seiner rechtsprechenden Tätigkeit verschiedene Justizverwaltungsaufgaben, insbesondere die Leitung der Abteilung „Strafrecht“, übernahm. Seit Januar 2016 ist Dr. Stephan Popp Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und vorwiegend mit Aufgaben aus dem Bereich Rechtshilfe und Auslieferung sowie Disziplinarverfahren gegen Beamte befasst. Er war neben seinen verschiedenen Aufgaben unter anderem auch Datenschutzbeauftragter und bis Oktober 2021 zudem Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Ab 1. Juni 2023 übernimmt der 62jährige nun die Leitung des Amtsgerichts Fürth.

Walter Groß trat im Juni 1985 in den Dienst der bayerischen Justiz. Zu Beginn seiner Laufbahn war er je mit der Hälfte seiner Arbeitskraft dem Amtsgericht Ansbach und Landgericht Ansbach als Richter zugewiesen. Dezember 1986 wechselte er an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Ab Oktober 1989 war er am Amtsgericht Nürnberg mit Zivil-, Familienrichter-, Straf- sowie Ermittlungsrichtertätigkeiten betraut. Zeitweise, von Oktober 1997 bis April 1998, war Herr Groß im Wege der Abordnung einem Zivilsenat am Oberlandesgericht Nürnberg zugewiesen. Ab Februar 2000 war er zunächst teilweise, ab Juli 2002 mit voller Arbeitskraft an die Gemeinsame IT-Stelle der Bayerischen Justiz abgeordnet und wirkte an der Realisierung neuer Justiz-Fachprogramme und des Ausbaus der IT-Infrastruktur im Rahmen des Projekts „bajTECH 2000“ mit. Mit Wirkung vom 16. Juli 2002 wurde Herr Groß zum Richter am Oberlandesgericht Nürnberg ernannt und behielt seine Aufgaben bei der IT-Stelle weiter bei. Im Dezember 2005 wechselte er an das Oberlandesgericht Nürnberg und war in zwei Zivilsenaten tätig, bevor er im Februar 2009 als weiterer aufsichtsführender Richter an das Amtsgericht Nürnberg zurückkehrte und die Leitung der Zivilabteilung übernahm. April 2011 folgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Nürnberg und neben weiteren Verwaltungsaufgaben übernahm Herr Groß die Leitung der Abteilung für Nachlass-, Grundbuch- und Personenstandssachen. Seit nunmehr zehn Jahren – seit 1. Juni 2013 – leitete Walter Groß als Direktor das Amtsgericht Fürth. In seine Amtszeit fielen umfangreiche Umbau- und Modernisierungsarbeiten am Gerichtsgebäude sowie die Einführung des neuen Bürgerservice (BSJ). Walter Groß war über acht Jahre Landesvorsitzender des Bayerischen Richtervereins und auch Mitglied im Bundesvorstand des deutschen Richterbundes. Des Weiteren ist er im Nürnberger Juristenball e.V. seit der Vereinsgründung im Jahr 2016 ehrenamtlich engagiert. Ende Mai 2023 tritt der 67jährige nun in den Ruhestand ein. 

©️ OLG Nürnberg

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