In einem beschleunigten Verfahren gegen einen 28-jährigen Deutschen hat das Amtsgericht Dresden den Beschuldigten heute wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte beim Amtsgericht Dresden – Strafrichter – beantragt, gegen einen 28-jährigen Deutschen im beschleunigten Verfahren zu verhandeln. Dem Beschuldigten lag das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Beleidigung zur Last. 

Der Beschuldigte soll am 29.08.2024 gegen 18:25 Uhr zu einem Wahlkampfstand der CDU im Bereich des Amalie-Dietrich-Platzes in Dresden gelaufen sein, Werbematerial auf den Boden geworfen und eine am Stand tätige 36-jährige Wahlkampfhelferin der CDU beleidigt haben. Zudem soll der Beschuldigte sich vor dem Wahlkampfstand aufgebaut und dreimal die Worte: »Heil Hitler« geäußert sowie den Hitlergruß gezeigt haben. 

Der Beschuldigte wurde am 29.08.2024 vorläufig festgenommen. Er stand bei Begehung der Tat unter Alkoholeinfluss.

Das Urteil ist rechtskräftig. 

(c) Staatsanwaltschaft Dresden, 30.08.2024

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