Ein Mädelstrip nach Nürnberg und eine dort stattfindende Diebstour brachten eine 20-Jährige vor die Jugendrichterin am Amtsgericht Würzburg. Für die unvorbelastete junge Frau endete die Angelegenheit mit einem Warnschuss. Das Verfahren wurde nach Jugendstrafrecht eingestellt, jedoch muss die Angeklagte 32 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Es war eine Art Wette mit ihren Freundinnen, die sie und eine andere Freundin zu den Diebstählen im Frühjahr 2022 veranlasste. Sie seien in der Gruppe immer die braven gewesen und deshalb zunehmend ausgegrenzt worden. Deshalb sollten sie auch mal was „Cooles“ machen.
Zunächst entwendete man in einer Drogerie erfolgreich eine Powerbank und ein Ladekabel. Anschließend nahm man Kleidungsstücke im Wert von 250 Euro in einem großen Kaufhaus mit in die Umkleidekabine, entfernte die Etiketten und steckte diese in ihre Taschen. Dabei wurden die beiden von den Kaufhausdetektiven beobachtet und nach dem Passieren des Kassenbereichs zur Rede gestellt.
Es sei eine Dummheit gewesen, so die Angeklagte, die derzeit auf der Suche nach Arbeit ist. Dieser Meinung war auch der Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Eine typische einmalige Jugendverfehlung bei einer äußerst schwierigen Kindheit sei es gewesen, weshalb Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen sollte.
Er empfahl das Verfahren gegen Arbeitsstunden einzustellen. Da der Schaden doch nicht ganz unerheblich war, muss die Angeklagte 32 Stunden innerhalb von drei Monaten ableisten.
„Wenn sie der Weisung nicht nachkommen, sehen wir uns hier wieder und dann gibt es keine Arbeitsstunden mehr, sondern einen Arrest“, warnte die Richterin.