Ein schwarzes Plakat. Eine kryptische Buchstabenfolge „SVRBR“ in weiß gehalten. Dominierend: der weiße Großbuchstabe „Z“. Der Buchstabe steht im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg für die Parole „Za Pobedu“ (Auf den Sieg). In der russischen Kriegspropaganda spielt dieser eine große Rolle. Viele Kriegssympathisanten brachten auf ihren Fahrzeugen oder an Ihren Häusern den Buchstaben an und solidarisierten sich mit der russischen Armee – die Medien berichteten.
Warum beschäftigt nun aber russische Propaganda die deutsche Justiz?
Der Ukraine-Krieg stellt einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg dar. Darin sind sich fast alle Völkerrechtler und sogar ein Großteil der UN einig. Ein solcher Angriffskrieg stellt ein Verbrechen nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch dar. Und die Billigung einer solchen Straftat steht in Deutschland unter Strafe. So sieht es § 140 des Strafgesetzbuches vor.
„Das entspricht nur Ihrer kranken Interpretation“, so der Angeklagte. Es sei vielmehr ein Kunstwerk, dass er so anfertigen und auch nur er deuten dürfe. Dass neben dem Plakat mit dem Z noch die russische Fahne an seinem Haus im Landkreis Würzburg angebracht hat und er sich als „Russlandfreund“ bezeichnete lies jedoch wenig Raum für künstlerische Interpretationen. Ob bei dem Plakat zudem von einem Kunstwerk gesprochen werden konnte? Für die Staatsanwaltschaft zudem äußert fraglich.
Gerade zu dieser Interpretationsmöglichkeit – Straffreiheit wegen durch das Grundgesetz geschützter Kunstfreiheit – wollte ihn der Richter weiter befragen. Weiter dazu äußern wollte sich der Angeklagte jedoch nicht. Zu sehr wurde jeder Verteidigungsversuch von seinem Hass und Zorn auf die Justiz und die Bundesrepublik Deutschland überlagert.
Was dieser genau von der deutschen Justiz hielt? Daran ließ der Angeklagte die gesamte Verhandlung über keine Zweifel: Verbrecher und Lügner die Täter zu Opfern machen und den Staat zugrunde richten: „Erniedrigt soll werden durch Achtungsbezeugung gegenüber eines Gesslerhutes der, der lediglich durch überzogene Kutter ersetzt ist“, so der 79-Jährige wörtlich.
In einer Reihe mit Birgit Malsack-Winkemann
Eine Liste vermeintlicher Justizopfer, die der Angeklagte vorbereitet hatte, bildete den Höhepunkt der Schimpftiraden. Er selbst sieht sich durch die Behandlung der Justiz in einer Reihe mit Gustl Mollath oder Birgit Malsack-Winkemann, der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten, die derzeit wegen eines geplanten Anschlags auf den Bundestag in Untersuchungshaft sitzt.
Das Amtsgericht Würzburg verurteilte den Rentner schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Die Kombination aus dem Plakat, der ebenfalls an seinem Haus befestigten Russland Fahne und seinem Verhalten in der heutigen Hauptverhandlung ließen keinen anderen Schluss zu, als dass mit diesem Plakat genau das ausgedrückt werden sollte, wofür die breite Öffentlichkeit dies auch hält: die Billigung des russischen Krieges, so der Richter in seiner Begründung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Noch während der Urteilsbegründung übergab der Angeklagte einen vorgefertigten „Einspruch“ gegen die Verurteilung und verlies noch während der Richter redete keifend den Sitzungssaal.