Bereits am 30.12.2023 wurden zwei Männer bei dem Diebstahl einer Jeans im Wert von 50 Euro aus einem Würzburger Kaufhaus erwischt und vorläufig festgenommen. Da die Beiden bereits am Vortag Parfum im Wert von 840 Euro aus einer Würzburger Drogerie entwendet hatten, erließ die Staatsanwaltschaft Würzburg Haftbefehl zur Sicherung der Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren. In der am 04.01.2023 durchgeführten Gerichtsverhandlung wurden die beiden geständigen Diebe jeweils zu einer mehrmonatigen Haftstrafe auf Bewährung vom Amtsgericht Würzburg verurteilt.
Anmerkung: Erklärung „Beschleunigtes Verfahren“
Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist in den Paragraphen 417 bis 420 der Strafprozessordnung geregelt und stellt eine besondere Verfahrensart dar, die in einfach liegenden Fällen eine schnelle und effektive Aburteilung ermöglichen soll. Dabei soll die Strafe „der Tat auf dem Fuße folgen“.
Damit ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dafür darf zunächst die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht höher als ein Jahr sein. Auf diese Weise ist von vornherein ausgeschlossen, dass das beschleunigte Verfahren bei schweren Delikten durchgeführt werden kann. Daneben muss die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich einen Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren stellen.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder klarer Beweislage zu einer sofortigen Verhandlung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens geeignet ist. Damit ist gemeint, dass die Hauptverhandlung sofort oder in deutlich kürzerer Zeit als im normalen Verfahren durchgeführt und aller Erwartung nach auch innerhalb eines Termins abgeschlossen werden kann.
Schließlich muss es sich bei dem Beschuldigten um einen Erwachsenen oder um einen Heranwachsenden, also eine Person ab 18 bis einschließlich 20 Jahren, handeln. Bei Jugendlichen, also Personen ab 14 bis einschließlich 17 Jahren, ist die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nicht zulässig.
PI Würzburg Stadt, 05.01.2024