Das Amtsgericht Würzburg verurteilte einen 31-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Der Mann hatte im Februar 2022 den SMART eines Bayernpartei-Politikers in Kitzingen in Brand gesetzt. Zudem wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung über 6.000 Kinder- und jugendpornographische Dateien gefunden.
Hintergrund der Tat war, dass der Angeklagte, der der Querdenker-Szene zuzurechnen ist, nicht mit politischen Aussagen des Geschädigten in Bezug auf die Corona-Maßnahmen einverstanden war. Am Tag vor der Tat hatte sich dieser in regionalen Medien für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen.
Grillanzünder auf Vorderreifen
Am 04. Februar machte sich der Angeklagte zu Fuß auf einen mehreren Kilometer dauernden Fußmarsch zum Wohnanwesen des Politikers. Dort legte er einen Grillanzünder auf den rechten Vorderreifen des vor dem Haus geparkten SMARTs, der auffällig in Bayernpartei-Design gestaltet war. Nach kurzer Zeit stand der PKW in Vollbrand. Glücklicherweise wurde der Brand wenig später von einem Zeitungszusteller entdeckt.
Glückliche Umstände verhinderten Schlimmeres
„Wenn wir 10 Minuten später gekommen wären, würdet ihr hier nicht so stehen“, sagte der Kommandant der Feuerwehr der Stadt Kitzingen zu dem ihm aus dem Stadtrat bekannten Politiker. Das Feuer war nämlich bereits dabei auf das angrenzende Wohngebäude überzugreifen – Fensterläden, Hoftor und der Dachstuhl waren bereits beschädigt.
Bei einer anschließenden Durchsuchung wurden auf Handys und dem PC des Angeklagten noch mehrere tausend kinder- und jugendpornographische Dateien aufgefunden. Der Besitz von solchen Dateien wird seit einer Strafrechtsverschärfung mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.
Wertvolles Geständnis
„Ihr Geständnis haben wir Ihnen hoch angerechnet“, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Denn dadurch fand der Prozess ein schnelles Ende und eine langwierige Beweisaufnahme konnte vermieden werden. Dies war auch der Grund, warum das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und acht Monate Haft gefordert hatte, blieb.
Lediglich die Aussage des Angeklagten, dass er mit einem solchen Brandgeschehen nicht gerechnet hatte, glaubte ihm das Gericht nicht. Es müsse jedem völlig klar sein, dass ein Auto schnell in Vollbrand gerät und auch die Gefahr besteht, dass das Feuer auf ein angrenzendes Haus übergreifen könne.
Der Verteidiger des 31-Jährigen, Norman Jacob, sah dies anders. Er glaube seinem Mandanten, dass er nicht damit gerechnet habe, dass der Brand solche Ausmaße annehmen würde und forderte dementsprechend eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – ausgesetzt zur Bewährung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.