Im Juni letzten Jahres soll ein 35-jähriger Mann in einem Warenhaus in Würzburg ein gerade einmal 12-jähriges Mädchen sexuell belästigt haben. Sein Einspruch gegen einen für diese tat ergangenen Strafbefehl fand nun vor dem Amtsgericht Würzburg statt.

Sie war französische Gastschülerin und zum Tatzeitpunkt gerade einmal 12 Jahre alt, als der Angeklagte in einer Spielwarenabteilung ihr für gewisse Zeit folgte. Anschließend fasste er ihr an die rechte Gesäßhälfte und versuchte sie im Intimbereich anzufassen, was das Mädchen jedoch abwehren konnte. Aufgelöst lief sie weg und holte ihre Gasteltern zur Hilfe.

Bevor man die Geschädigte als Zeugin zum Vorfall anhörte – deren erneute Aussage wollte ihr das Gericht wenn möglich ersparen – nahm man zunächst das Überwachungsvideo des Warenhauses in Augenschein.

Videoaufnahmen vom Vorfall

Darauf war zu sehen, dass der Angeklagte zunächst für fünf Minuten zwei anderen jungen Mädchen folgte bevor er an die Geschädigte hängte. Die eigentliche Tat war aufgrund der hohen Regalwände in der Spielwarenabteilung nicht zu erkennen, jedoch das Zusammentreffen des Angeklagten mit der jungen Französin und deren anschließende Flucht.

Der Verteidiger des Mannes, der die Aufnahmen bisher noch nicht kannte, da es bei ihm technische Probleme damit gab, bat daraufhin um eine kurze Unterbrechung.

„Nach intensiver Beratung mit meinem Mandanten werden wir den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken“, erklärte der Verteidiger nach der Rückkehr in den Gerichtssaal.

Einspruch wurde beschränkt

Somit erwuchs der Schuldspruch wegen sexueller Belästigung in Rechtskraft, entscheiden werden musste jetzt nur noch über die angemessene Strafe.

Die Staatsanwaltschaft hielt die bereits im Strafbefehl verhängten 100 Tagessätze für tat- und schuldangemessen. Die Tagessatzhöhe sei bei dem Angeklagten, der zur Zeit noch Bürgergeld bezieht, auf 15 Euro festzusetzen.

Sein Verteidiger tat sich sichtlich schwer aufgrund des jungen Alters des Opfers die Tat zu relativieren. Er beantragte für seinen strafrechtlich unvorbelasteten Mandanten eine Geldstrafe in Höhe von maximal 90 Tagessätzen.

Die Richterin verurteilte den 35-Jährigen schließlich zu 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 1.350 Euro Geldstrafe. Zwar sei die Tat „nur“ im mittleren Intensitätsbereich anzusiedeln, aber die Geschädigte sei sehr junge gewesen und wurde von der Tat sehr mitgenommen. Am Schluss ihrer Urteilsbegründung legte sie dem Mann noch sehr Nahe sich an den Verein „Kein Täter werden“ zu wenden, um sich eventuell benötigte Hilfe dort zu holen.

macbook
Hintergrund: Kein Täter werden e.V.

Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet ein an allen Standorten kostenloses und durch die Schweigepflicht geschütztes Behandlungsangebot für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und deshalb therapeutische Hilfe suchen.

Das Projekt startete im Jahre 2005 in Berlin und umfasst mittlerweile mehrere Standorte in Deutschland. Dabei garantiert das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ gemeinsame Qualitätsstandards. Ziel ist es, ein bundesweites, flächendeckendes therapeutisches Angebot zu etablieren.

eitere Informationen unter https://www.kein-taeter-werden.de/

Cookie Consent mit Real Cookie Banner