Das Amtsgericht Osnabrück hat der eingelegten Beschwerde des Bundesministeriums der Finanzen gegen den auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück im August 2021 erlassenen Durchsuchungsbeschluss nicht abgeholfen und sie dem Landgericht Osnabrück zur Entscheidung vorgelegt. In der Begründung des Nichtabhilfebeschlusses setzt sich das Amtsgericht insbesondere mit der im Februar 2022 ergangenen Entscheidung des Landgerichts Osnabrück auseinander, mit der der parallel gegenüber dem Bundesjustizministerium angeordnete Durchsuchungsbeschluss aufgehoben worden war, und kommt bei der gebotenen Ex-ante-Betrachtung zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses vorgelegen haben.
Quelle: Amtsgericht Osnabrück, Pressemitteilung vom 20. Mai 2022