Das Schöffengericht des Amtsgerichts München verurteilte am 06.11.2023 einen 37- jährigen Mann unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßiger strafbarer Verletzung einer Unionsmarke in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Der bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte war Teil einer sechsköpfigen Bande, die sich zusammengeschlossen hatte, um mögliche Kaufinteressen an öffentlichen Plätzen anzusprechen und ihnen plagiierte Bluetooth-Kopfhörer zu verkaufen. Die Kopfhörer waren dem Originalprodukt Apple AirPods Pro nachempfunden und mit dem entsprechenden Logo versehen. Der Angeklagte oder ein Bandenmitglied hatten in fünf Fällen im Zeitraum zwischen März und Juni 2022 jeweils in der Gegend um den Münchner Hauptbahnhof gefälschte AirPods bei sich geführt, um diese an Passanten zu verkaufen. In einem dieser Fälle versuchte ein Bandenmitglied, ein Paar plagiierte Kopfhörer für 80 EUR an einen vermeintlichen Passanten zu verkaufen. Der Verkauf kam jedoch nicht zustande, weil es sich hierbei tatsächlich um einen zivilen Polizeibeamten handelte, der sich nach dem Kaufangebot als Polizist zu erkennen gab. Der Angeklagte ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und war in der Hauptverhandlung vollumfänglich geständig.
Urteil des Amtsgerichts München vom 06.11.2023
Aktenzeichen: 1116 Ls 404 Js 129726/23
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(c) AG München, 27.11.2023