Am 01.01.2023 feierte ein Münchener gemeinsam mit seinem Sohn, einem Freund und dessen Sohn in deren Wohnung sowie auf dem dazu gehörenden Balkon in Trudering Silvester. Auf dem Nachbarbalkon sowie im dazu gehörigen Garten feierte ebenfalls eine größere Personengruppe.

Gegen 01:30 Uhr kam es zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten, in deren Folge der inzwischen verurteilte Täter zwei gläserne Bierflaschen sowie einen Aschenbecher von dessen Balkon auf die Gruppe im Nachbargarten warf. Hierbei nahm der alkoholisierte Täter (BAK ca. 1,3 ‰) in Kauf, dass eine der Personen im Nachbargarten getroffen und erheblich verletzt werden könnte. Die Würfe verfehlten mehrere Personen jedoch knapp. Eine der Bierflaschen zersprang an einer Glasscheibe der Nachbarwohnung.

Der Verurteilte lief anschließend in den Nachbargarten und packte dort eine der beteiligten Personen am Kragen. Als er von weiteren Beteiligten weggezogen wurde, riss sich der Verurteilte los und schlug einer der beteiligten Personen mit der flachen Hand auf den Kopf, sodass diese eine ca. 3 cm lange Platzwunde erlitt.

Da der Verurteilte zunächst Einspruch gegen den gegen ihn erlassenen Strafbefehl einlegte, kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht München. Dort räumte der Verurteilte die Vorwürfe ein, entschuldigte sich für dessen Taten und beschränkte dessen Einspruch auf die Festsetzung der Tagessatzhöhe.

Das Amtsgericht München verurteilte den Münchener wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und vollendeter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.650 Euro.

Urteil des Amtsgerichts München vom 05.09.2024
Aktenzeichen: 836 Cs 468 Js 152120/23
Das Urteil ist rechtskräftig.

AG München, 30.12.2024

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