Zum 01.02.2024 haben das Amtsgericht Hannover und die Polizeidirektion die Praxis der Vorführung von Betroffenen vor das Gericht angepasst. Die Verantwortung für die Durchführung der Vorführung liegt nunmehr nicht mehr bei den Bediensteten des Justizwachtmeisterdienstes, sondern bei der Polizei. Diese Anpassung erfolgte nach zahlreichen, seit dem Spätsommer 2023 geführten Gesprächen zwischen der Polizeidirektion Hannover und dem Amtsgericht Hannover sowie nach einer erfolgreichen Pilotierung Anfang diesen Jahres in Abstimmung mit der Polizei. Mit der Umstellung wird die Vorführpraxis der derzeit geltenden Rechts- und Erlasslage und der landesweiten Hand-habung angepasst. Die Bediensteten des Justizwachtmeisterdienstes können nunmehr vollumfänglich für ihre Kernaufgabe der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude eingesetzt werden.
(c) AG Hannover, 21.02.2024