Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten u.a. Folgendes zur Last: Am 22.10.2023 soll der Angeklagte in eine Verkehrskontrolle geraten sein, weil die eingesetzten Beamten ihn dabei beobachtet haben sollen, wie er während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzt haben soll. Während der Kontrolle soll der Angeklagte den eingesetzten Polizeibeamten angeboten haben, an anderer Stelle etwas draufzahlen zu wollen, damit die Polizeibeamten kein Bußgeldverfahren gegen ihn betreiben.
Das Gericht hat zum Termin mehrere Zeugen geladen. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einerrechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Der Prozess findet am 2. April um 9:30 Uhr im Amtsgericht Hannover statt.
(c) AG Hannover, 28.03.2024