Das Amtsgericht Hamburg warnt vor einer neuen Betrugswelle mit gefälschten Gerichtskostenrechnungen nach Eintragungen ins Handelsregister. In den letzten Tagen haben sich zahlreiche Empfänger von Fake-Rechnungen gemeldet, die offenbar derzeit massenhaft an Unternehmen in ganz Deutschland verschickt werden. Allein heute sind beim Amtsgericht rund 60 Rückläufer unzustellbarer Sendungen dieser Art eingegangen.
Die Fälschungen (Beispiel anbei) tragen ein Landeswappen mit der Überschrift „Amtsgericht“ und nehmen Bezug auf die Bekanntmachung einer kürzlich erfolgten Eintragung ins Handelsregister. Unter einer fiktiven Gebührenbezeichnung werden mehrere Hundert Euro verlangt, die an das „Handelsregister“ auf ein Konto mit einer litauischen IBAN überwiesen werden sollen. Als Absender der Rechnung ist eine „Zentrale Zahlstelle“ mit einer Hamburger Postleitzahl angegeben, was viele Empfänger zu Nachfragen beim Amtsgericht Hamburg veranlasst.
Unternehmen und Vereine, die nach einer Anmeldung zum Handels- oder Vereinsregister Rechnungen erhalten, sollten deren Inhalt genau prüfen. Häufig bietet schon die unverhältnismäßige Höhe des geforderten Betrages einen verlässlichen Hinweis darauf, dass die Rechnung nicht vom Gericht stammen kann. Die Gebühren für die erstmalige Eintragung einer GmbH liegen beispielsweise bei etwa € 200,00, die Gebühren für die Eintragung einer geänderten GmbH-Satzung bei rund € 93,00. Daneben sollte auf die genaue Bezeichnung des Absenders der Rechnung und des Zahlungsempfänger sowie auf die angegebene Kontoverbindung geachtet werden: Kostenrechnungen für die Eintragung in ein beim Amtsgericht Hamburg geführtes Register und für die Bekanntmachung werden von der Justizkasse Hamburg ausgestellt. Zahlungsempfänger ist dann die „Justizkasse Hamburg“ mit einer deutschen Kontoverbindung (Länderkennzeichen: „DE“) bei der Bundesbank, Filiale Hamburg. Entsprechendes gilt für Kostenrechnungen anderer Bundesländer. Eine zentrale Zahlstelle der Bundesländer in Hamburg gibt es nicht.
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht, Pressemitteilung vom 8. Februar 2023