Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat mit Dr. Florian Schwill einen neuen Direktor. Der 49-Jährige, der bislang als Vorsitzender der Pressekammer des Landgerichts Hamburg tätig war, hat heute von Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, seine Ernennungsurkunde erhalten.
Dr. Florian Schwill wurde 1974 in Celle geboren. Er trat 2004 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein und war zunächst am Landgericht als Richter in einer Zivilkammer tätig. Er wechselte 2005 an das Amtsgericht Hamburg-Barmbek und übernahm den Vorsitz einer Strafabteilung, bis er 2006 wieder beim Landgericht in einer Zivilkammer tätig wurde. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg lernte er von 2011 bis 2016 sehr gut kennen: Er war dort als Vorsitzender einer Zivilabteilung und zeitweise zudem einer Zwangsvollstreckungs- sowie einer Betreuungsabteilung tätig. Nach seiner Abordnung an das Hanseatische Oberlandesgericht von 2016 bis 2017 ging er erneut an das Landgericht als stellvertretender Vorsitzender einer Zivilkammer, bevor er in der Justizbehörde in Hamburg in der Abteilung Zivilrecht, Öffentliches Recht und Rechtsprüfung das für Verfassungsrecht, Datenschutzrecht und Informationsfreiheitsrecht zuständige Referat leitete. 2021 kehrte er an das Landgericht zurück und war bis heute Vorsitzender der Pressekammer (Zivilkammer 24). Dr. Florian Schwill engagiert sich bereits seit vielen Jahren in der Juristenausbildung und prüft sowohl in der Ersten als auch in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.
Der amtsgerichtliche Bereich in Hamburg besteht aus den sieben Stadtteilgerichten in Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg sowie Wandsbek und dem am Sievekingplatz beheimateten Amtsgericht Hamburg. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat rund 160 Beschäftigte, unter ihnen knapp 40 Richterinnen und Richter. Eine besondere Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg-Harburg besteht für die in seinem Bezirk befindliche JVA Hahnöfersand. Eine Jugendrichterin und ein Jugendrichter des Amtsgerichts Hamburg-Harburg nehmen die Vollstreckungsleitung für Jugendstrafen wahr. Ein Jugendrichter des Amtsgerichts Hamburg-Harburg ist zugleich Vollzugsleiter für den Jugendarrest.
(c) Justizbehörde Hamburg, 03.04.2024