Ab dem heutigen Tag werden Zivil- und Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Frankfurt am Main mit der elektronischen Akte bearbeitet.
Für den ersten Monat ist eine Übergangsphase vorgesehen, in der die Papierakte paral- lel bearbeitet wird. Dies gibt allen Bediensteten die Möglichkeit, sich mit der elektroni- schen Akte vertraut zu machen und Erfahrungen im Arbeitsalltag zu sammeln. Im An- schluss werden sämtliche Neueingänge ausschließlich elektronisch bearbeitet. Auf- grund der kurzen durchschnittlichen Dauer von Zivilverfahren beim Amtsgericht Frank- furt (5,9 Monate im Jahr 2022) ist zu erwarten, dass die Anzahl der vollständig elektro- nisch geführten Verfahren bereits im Lauf der ersten Jahreshälfte 2024 die Anzahl der noch teilweise papieraktengestützten Altverfahren deutlich überwiegen wird.
Die Präsidentin des Amtsgerichts Frankfurt, Susanne Wetzel, erläutert: „Ich bin sehr zu- versichtlich, dass die Einführung der elektronischen Akte auch beim Amtsgericht Frank- furt am Main als größtem hessischen Amtsgericht ein Erfolg werden wird. Sie stellt eine bedeutende Weiterentwicklung der Arbeitsabläufe in der Justiz dar. Mir ist bewusst, dass dies für die 63 richterlichen und 128 nichtrichterlichen Bediensteten in den Zivil- und Insolvenzabteilungen eine erhebliche Anstrengung bedeutet. Umso mehr freue ich mich über die hohe Motivation aller Bediensteten und die Offenheit, mit der sie dieser Herausforderung gegenüberstehen. Für die Einführung der elektronischen Akte sind wir gut aufgestellt: In den letzten Wochen fanden mit intensiver Unterstützung der IT-Stelle der hessischen Justiz mehrtägige Schulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt. In allen Abteilungen wurden zudem mehrere sogenannte Key-User besonders ge- schult, die den Kolleginnen und Kollegen für Fragen und Problemlösungen zur Verfü- gung stehen. In der Anfangsphase werden sie zusätzlich durch Vor-Ort-Betreuer der IT- Stelle unterstützt.“
Im Jahr 2024 ist die Einführung der elektronischen Akte auch im Familiengericht des Amtsgerichts Frankfurt am Main vorgesehen.
(c) Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.10.2023