Zum Direktor am Amtsgericht Bersenbrück wurde am Freitag, dem 27. Oktober 2023, Herr Sebastian Hohdorf ernannt. Der Präsident des Landgerichts Osnabrück Dr. Thomas Veen überreichte dem heute 43-jährigen Juristen die von der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann unterzeichnete Ernennungsurkunde. Herr Hohdorf übernimmt die Leitung des Amtsgerichts von Herrn Oliver Sporré, der dem Amtsgericht seit dem Jahr 2008 vorstand und im Juni dieses Jahres in das Niedersächsische Justizministerium wechselte.
Herr Hohdorf, der gebürtig aus Rheine stammt, studierte an der Universität Osnabrück. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg trat er 2010 in die Niedersächsische Justiz ein. Es folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft sowie dem Landgericht Aurich und dem Amtsgericht Lingen (Ems). Im Jahr 2014 wechselte er an das Landgericht Osnabrück, wo er zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Dort war er Mitglied einer Großen Strafkammer sowie verschiedener Zivilkammern. Von November 2019 bis Mai 2020 war Herr Hohdorf im Rahmen der Rechtserprobung an das Oberlandesgericht Oldenburg abgeordnet. Kurz nach seiner Rückkehr an das Landgericht Osnabrück wechselte er erneut im August 2020 an das Oberlandesgericht Oldenburg, wo er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Seitdem war er Mitglied des 8. Zivilsenates, der sich im Schwerpunkt mit Bank- und Kapitalanlagerecht beschäftigt.
Der Präsident des Landgerichts Osnabrück Dr. Veen gratulierte Herrn Hohdorf herzlich zu seiner Ernennung und wünschte ihm für seine künftige Tätigkeit viel Erfolg. Er freue sich auf eine gute Zusammenarbeit mit dem neuen Direktor des Amtsgerichts, der während seiner Zeit am Landgericht Osnabrück auch Mitglied der 1. Zivilkammer war, deren Vorsitz der Präsident des Landgerichts hat. In der Zeit von Mai 2017 bis November 2019 war Herr Hohdorf darüber hinaus Präsidialrichter am Landgericht Osnabrück und hat hierbei Erfahrungen in Verwaltungsangelegenheiten gesammelt und intensiv mit dem Präsidenten des Landgerichts zusammengearbeitet.
(c) LG Osnabrück, 30.10.2023