Im Jahr 2023 haben die Staatsanwaltschaften in Deutschland knapp 5 503 000 Er­mitt­lungs­verfahren in Strafsachen erledigt. Das waren gut 402 000 Verfahren beziehungsweise 8 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dieser Zuwachs an Erledigungen in etwa dem Anstieg der Neuzugänge mit gut 5 570 000 Ermittlungsverfahren und damit 7 % mehr als im Vorjahr.

Polizeidienststellen als häufigste Einleitungsbehörde

Die 2023 erledigten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wurden – wie in den Jahren zuvor – überwiegend von Polizeidienststellen eingeleitet (83 %). Die übrigen Verfahren wurden von Staats­anwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet.

Mehr als die Hälfte der Ermittlungsverfahren endeten 2023 mit Verfahrenseinstellung

Die Staatsanwaltschaften sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen gegen namentlich bekannte Tatverdächtige zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben sie Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage. Wie in den Vorjahren wurden die meisten Ermittlungsverfahren im Jahr 2023 jedoch eingestellt und es kam nicht zur Anklage.

Insgesamt endeten 59 % aller Ermittlungsverfahren durch Verfahrenseinstellung. Eine Einstellung ge­gen Auflagen gab es in 3 % aller erledigten Ermittlungsverfahren. Darunter entfiel der größte Teil auf die Zahlung eines Geldbetrages an gemeinnützige Einrichtungen oder an die Staatskasse. Bei wei­­teren 26 % aller Verfahren erfolgte eine Verfahrenseinstellung ohne Auflagen, darunter am häufigsten wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 Absatz 1 StPO. Insgesamt 31 % der Ermittlungsv­er­fahren wurden von den Staatsanwaltschaften mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 StPO oder in seltenen Fällen wegen Schuldunfähigkeit der Beschuldigten (§ 20 StGB) eingestellt.

2023 führten 6 % aller Ermittlungsverfahren zu einer Anklageerhebung durch die Staatsan­walt­schaft oder zu einem Antrag auf ein besonderes Verfahren. In weiteren 10 % der Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, bei dem das Gericht eine Geldstrafe oder – seltener – eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auch ohne Hauptverhandlung aussprechen kann.

Die übrigen 24 % der Ermittlungsverfahren wurden auf andere Art erledigt. Dazu zählten unter anderem die Verbindung mit einer anderen Strafsache, die Abgabe der Strafsache an eine andere zuständige Staatsanwaltschaft oder die Abgabe als Ordnungswidrigkeit an zuständige Verwaltungsbehörden.

Eigentums- und Vermögensdelikte häufigster Verfahrensgegenstand

Die Staatsanwaltschaftsstatistik erfasst keine einzelnen Straftaten und Tatmerkmale, sondern weist für die erledigten Verfahren einen Verfahrensschwerpunkt aus.

Im Jahr 2023 entfiel knapp ein Drittel aller erledigten Ermittlungsverfahren – ähnlich wie im Vorjahr – auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Das waren gut 1 599 000 und damit 7 % mehr als im Vorjahr.

Weitere 16 % aller erledigten Ermittlungs­ver­fahren betrafen Straßenverkehrsdelikte (906 000 und damit 4 % mehr als im Vorjahr).

Gut 505 000 Verfahren (9 % aller 2023 erledigten Verfahren) hatten Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit als Verfahrensschwerpunkt. Das waren 9 % mehr als im Vorjahr.

Starke Anstiege zeigten sich bei aufenthaltsrechtlichen Delikten und bei Wirtschaftsstraftaten. So gab es 2023 knapp 328 000 Verfahren mit Schwerpunkt Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Asylgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Das waren 32 % mehr als im Vorjahr. Knapp 222 000 erledigte Verfahren betrafen Wirtschafts- und Steuerstrafsachen und Geldwäschedelikte (+28 % zum Vorjahr).

(c) DeStatis, 02.10.2024

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