

Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer rechtlich nicht zu beanstanden
Mit Urteil vom heutigen Tag hat die 7. Kammer einer Klage der Landeshauptstadt Wiesbaden gegen eine kommunalaufsichtliche Beanstandung durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI), stattgegeben. Der Beklagte hatte den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2023 aufgehoben, mit der die Stadtverordnetenversammlung den Weg für die Einführung einer Wasserverbrauchsteuer freigemacht hatte.