Zur aktuellen Diskussion um die Corona-Schutzmaßnahmen äußert sich Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann wie folgt:
„Die noch wenigen Corona-Schutzmaßnahmen finden ihre Berechtigung in der Abwehr einer Pandemie. Wenn Fachleute nun das Ende der Pandemie und den Beginn einer Endemie feststellen, dann bedeutet das, dass Corona fortan zum allgemeinen Lebensrisiko gehört wie andere Krankheiten auch. Das bedeutet nicht, dass Corona verschwunden ist. Aber es bedeutet, dass besondere Zwangsmaßnahmen zur Pandemieabwehr nicht mehr gerechtfertigt sind. Denn Grundrechtseingriffe sind die Ausnahme, Freiheit ist die Regel. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, die bundesweiten Schutzmaßnahmen per Rechtsverordnung außer Kraft zu setzen. Davon sollten wir jetzt Gebrauch machen und den Beispielen unserer europäischen Nachbarn folgen.“
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 27. Dezember 2022