Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie heute im Bundestag (TOP 12, gegen 14:35 Uhr) erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:
„Die neue Abhilfeklage ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Es hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre Ansprüche effektiv geltend zu machen: Sie müssen künftig nicht mehr zwei Klageverfahren zur Durchsetzung ihrer Ansprüche führen. Verbraucherverbände können mit der neuen Abhilfeklage direkt auf die Erfüllung von Verbraucheransprüchen klagen. Auch die Unternehmen profitieren: Kleine Unternehmen können genau wie Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche zu einer Abhilfeklage anmelden. Gleichzeitig erhalten Unternehmen, wenn sie verklagt werden, größere Rechtssicherheit. Sie wissen nun frühzeitig, woran sie sind und um wie viele Ansprüche in welcher Höhe es im Verfahren geht. Zugleich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz entlastet: Die Gerichte müssen sich nicht mehrfach mit denselben Konflikten befassen. Ein effektiveres Arbeiten wird ermöglicht. So machen wir die Umsetzung der EU-Richtlinie zu einer Verbesserung für Verbraucher, Wirtschaft und Justiz.“