Zu der 2./3. Lesung des Gesetzesentwurfs zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich heute im Deutschen Bundestag erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Wir dürfen beim Schnellerwerden keine Zeit verlieren. Ich freue mich, dass der Deutsche Bundestag heute den von mir vorgelegten Gesetzentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen hat. Das ist ein erster guter Baustein auf dem Weg, Verfahren zu beschleunigen und leistet einen Beitrag für eine schnellere Modernisierung unseres Landes. Unser Gesetzes wird bewusst breit angewandt werden können: So eröffnen wir die Möglichkeit zum schnelleren Ausbau von Windkraftanlagen und Schienenwegen – aber etwa auch von Autobahnen. Große, bedeutsame Infrastrukturprojekte erhalten künftig Vorrang bei Gericht und einfach korrigierbare Mängel sollen Projekte grundsätzlich nicht mehr aufhalten. Der erste Schritt ist nun gegangen.“

Quelle: Bundesjustizministerium, Pressemitteilung vom 10. Februar 2023

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