Zum heutigen Tag der Kriminalitätsopfer erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:
„Kriminalitätsopfer und ihre Angehörigen dürfen sich nicht allein gelassen fühlen. Wir müssen daher immer wieder unseren Blick dafür schärfen, wie wir ihren Bedürfnissen noch besser Rechnung tragen können. Dazu gehört auch, dass wir Opfer von Kriminalität als wichtige legitime Akteure eines Strafverfahrens sehen – und der Fokus eines Strafverfahrens nicht allein auf den Tätern liegt. Dieser Grundsatz soll zukünftig auch mehr für das Völkerstrafrecht gelten. Ich möchte daher die Rechte von Opfern von schweren Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch stärken. Sie sollen zukünftig auch und gerade wegen dieser Straftaten als Nebenkläger vor deutschen Gerichten auftreten können und leichter als bisher Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung erhalten. Egal ob Menschen Opfer von Kriminalität in Berlin, in Butscha, Damaskus oder andernorts geworden sind, ich möchte, dass wir ihnen die bestmögliche Unterstützung zukommen lassen, wenn sie eine Aussage in Strafverfahren vor deutschen Gerichten machen.“