Aus Anlass des Internationalen Kindertags am 1. Junierklärt Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann:
„Gesetze werden von Erwachsenen gemacht. Aber beachten müssen sie gerade auch die Bedürfnisse und Grundrechte der Kinder. Der Internationale Kindertag ist ein guter Anlass, daran zu erinnern. Für die Bundesregierung folgt daraus eine konkrete Aufgabe: Wir müssen unsere Rechtsordnung auch und gerade im Interesse der Kinder fortentwickeln. Notwendig ist das insbesondere auch im Familienrecht. Die Vielfalt des Familienlebens ist heute größer als noch vor einigen Jahrzehnten. Viele Kinder wachsen in Trennungsfamilien auf, in Patchworkfamilien, in Regenbogenfamilien oder bei Alleinerziehenden. Unser Familienrecht steht mit der Vielfalt des heutigen Familienlebens noch nicht vollends in Einklang – und dieser Umstand geht gerade auch zu Lasten der Kinder. Die notwendigen Reformen des Familienrechts will ich deshalb entschlossen angehen: im Abstammungsrecht vor allem, aber etwa auch im Kindschaftsrecht. Die Arbeiten an unseren Reformvorhaben sind weit vorangeschritten. So bald wie möglich wollen wir Ergebnisse präsentieren. Mit einem modernen Recht stärken wir die Rechte von Kindern.“