

Besorgnis der Befangenheit: Ergänzungsrichter schaute Nachrichten am Laptop
Der 9. Strafsenat des OLG München hat mit Beschluss vom 18.03.2025 die Ablehnung eines im Reichsbürgerprozesses gegen Christian W. hinzugezogenen Ergänzungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit für begründet erklärt.