Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der KT Investment. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website kt-investment.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine KT Investment wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
(c) BaFin, 22.05.2024