Linklaters hat erfolgreich die TenneT TSO GmbH (TenneT) gegen die Klage eines Umweltverbands zur 1. Teilgenehmigung für die Konverteranlage des Projekts SuedLink vertreten. Das erst- und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dazu am 25. Januar 2024 entschieden, dass die angefochtene Genehmigung der Regierung von Unterfranken rechtmäßig ist (BVerwG 7 A 4.23).
In dem Klageverfahren hat das Gericht u.a. über mehrere grundlegende Fragen im Hinblick auf die Behördenzuständigkeit zum Erlass einer solchen Genehmigung sowie zur (fehlenden) Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entschieden. Das Urteil hat insoweit grundlegende Bedeutung, da eine andersartige Entscheidung weitreichende Auswirkungen auf eine Vielzahl von Konvertern und Umspannwerken in Deutschland gehabt und die Energiewende massiv beeinträchtigt hätte.
Beim Projekt SuedLink handelt es sich um eine erdverkabelte Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ), mit der im Zuge der Energiewende Wind- und Solarstrom aus dem Norden Deutschlands in die Verbrauchszentren im Süden transportiert werden soll. Das Projekt ist mit einem Investitionsvolumen von ca. 10 Mrd. EUR eine der „Hauptschlagadern“ der Energiewende. Linklaters berät TenneT von Beginn an umfassend planungsrechtlich zu SuedLink. Das Projekt ist eines von zahlreichen Mandaten von Linklaters zur Forcierung der Energiewende und der klimaneutralen Wirtschaftstransformation.
Das Linklaters Team beriet mit Prof. Dr. Markus Appel (Partner), Sebastian Meyn (Managing Associate) und Dr. Jens Weuthen (Associate, alle Umwelt- und Planungsrecht, Berlin).