Linklaters hat die Volkswagen Aktiengesellschaft erfolgreich in einem gerichtlichen Verfahren um die Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 verteidigt.
Die antragstellenden Investoren hatten beim Amtsgericht Braunschweig beantragt, die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 um eine Änderung der Satzung von Volkswagen zu ergänzen, nach deren Maßgabe der Vorstand verpflichtet werden sollte, über bestimmte Lobbyaktivitäten von Volkswagen zu berichten. Mit Beschluss vom 16. März 2023 entschied das Amtsgericht Braunschweig, dass der Antrag unbegründet ist, weil er auf die Fassung eines gesetzeswidrigen Beschlusses gerichtet ist. Die von den Investoren verfolgte Satzungsregelung greife in unzulässiger Weise in die Geschäftsführungsautonomie des Vorstands ein und sei damit nicht mit der Kompetenzverteilung in der Aktiengesellschaft zu vereinbaren.
Das Gericht folgte damit uneingeschränkt dem Vortrag von Volkswagen.
Linklaters berät unter der Federführung von Dr. Ralph Wollburg (Partner, Chairman Global Corporate and Co-Head of Global M&A) gemeinsam mit Dr. Arne Kießling (Counsel). Weitere Teammitglieder sind Dr. Tobias Buddemeier (Managing Associate), Dr. Rana Ersoy (Associate) und Dr. Philipp Roebers (Associate; alle Gesellschaftsrecht/M&A, Düsseldorf).
Quelle: Linklaters, Pressemitteilung vom 27. März 2023