Linklaters hat erfolgreich die fusionskontrollrechtliche Freigabe der Europäischen Kommission für die Übernahme der Sparten Verteilnetze und Vertrieb von Innogy verteidigt. Linklaters war im Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) wie auch im vorangegangenen Fusionskontrollverfahren als Vertreter von E.ON tätig.

Elf deutsche Energieunternehmen, die meisten davon Stadtwerke, hatten die Freigabe-Entscheidung der Europäischen Kommission im Fusionskontrollverfahren betreffend die Übernahme der Sparten Verteilnetze und Vertrieb von Innogy durch E.ON angefochten. Am 20. Dezember 2023 wurden alle elf Klagen abgewiesen.

Im Jahr 2018 einigten sich E.ON und RWE auf einen weitreichenden Tausch von Vermögenswerten: RWE überträgt seinen gesamten Anteil von 76,8 Prozent an innogy an E.ON und übernimmt gleichzeitig das Erneuerbare-Energien-Geschäft von E.ON. Die Kommission prüfte die Transaktionen in zwei Verfahren: Das erste betraf den Erwerb des Erneuerbare-Energien-Geschäfts von E.ON durch RWE und das zweite den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung von RWEan Innogy durch E.ON.

Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Genehmigung der Kommission für den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung von RWE an Innogy durch E.ON und folgt den Argumenten, welche die Kommission, E.ON und RWE vorgebracht hatten.

Bereits zuvor hatte Linklaters den ersten Teil der E.ON-RWE-Transaktion vor dem EuG erfolgreich verteidigt. Im Rahmen eines Verfahrens hatten ebenfalls elf deutsche Energieunternehmen die Genehmigungsentscheidung der Europäischen Kommission im Fusionskontrollverfahren betreffend den Erwerb des Erneuerbare-Energien-Geschäfts von E.ON durch RWE angefochten. Am 17. Mai 2023 wurden alle elf Klagen abgewiesen.

Das Linklaters Team beriet mit Dr. Carsten Grave (Partner), Christoph Barth (Partner) und Dr. David-Julien dos Santos-Goncalves (Managing Associate; alle Kartellrecht & Investitionskontrolle, Düsseldorf).

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